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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von John B. •

Gesetzentwurf bzgl. amtsangemessener Bundesbesoldung setzt die Beschlüsse des BVerfG keinesfalls um und in puncto Besoldungshöhe liegt der Bund damit weit hinter den Lösungen der Bundesländer! Warum?

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

über den Gesetzentwurf sind viele Beamte echt fassungslos.
Stellen Sie sich mal vor, man wird beim Alimentativen Ergänzungszuschlag in 5 eingestuft und bekommt dann bei 2 ein Jahr im mittleren Dienst mal locker 500 € weniger im Monat, nur weil Mietstufe massiv geändert worden ist! Das kann doch realitätsfern!
Diese komischen Mietstufen haben halt nicht so wirklich etwas mit der Realität gemein.
Das Problem an diesem Mietenstufen-System ist ohnehin, dass diese jederzeit geändert werden können.
Wie begründet das BMI eigentlich, dass der Alimentative Ergänzungszuschlag hinter dem Zuschlag in NRW (deutlich) zurück bleibt?
Ich hätte damit gerechnet, dass der Bund mind. das Niveau aus Baden-Württemberg erreicht.
Mit "7 € für einen verheirateten Beamten, der ein Kind hat und in einer Stadt der Mietenstufe VI lebt" können doch allen Ernstes nicht die Beschlüsse des BVerfG umgesetzt werden! Für eine Antwort wären Ihnen viele Bundesbeamte sehr dankbar.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

Katrin Göring-Eckardt hat in ihrer Antwort vom 01. Febraur 2023 (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katrin-goering-eckardt/fragen-antworten/liegt-der-referentenentwurf-fuer-die-amtsangemessene-alimentation-von-bundesbeamten-endlich-vor-und) bereits darauf hingewiesen, dass es sich momentan um einen Referentenentwurf handelt, der innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt ist und dass Stellungnahmen von Verbänden angefordert wurden.

Bis es zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes kommt, erfährt ein solcher Entwurf in der Regel mehrere Überarbeitungen. Informieren Sie sich hier über den Weg der Gesetzgebung: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468

Für weitergehende inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte gern an die Abteilung Bürger*innen-Kommunikation im Bundesministerium des Inneren: https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerkommunikation/buergerkommunikation-kontakt-node.html

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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