Frage von Jürgen H. • 10.01.2024
Für eine qualifizierte Tätigkeit ist in fast allen Unternehmen eine abgeschlossene Berufsausbildung Einstellungsvoraussetzung. Weshalb benötigen Bundestagsabgeordnete keinen Beruf?
Antwort von Katrin Göring-Eckardt Bündnis 90/Die Grünen • 13.02.2024
Sehr geehrter Herr H.,
Das Bundeswahlgesetz legt in § 15 fest: Wählbar ist, „wer am Wahltage 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat“. In einem zweiten Absatz wird ergänzt: „Nicht wählbar ist, 1. wer nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 2. wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.“
Mehr dazu lesen Sie unter: Deutscher Bundestag - Wie man sich um einen Sitz im Bundestag bewirbt
Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt