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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hermann G. •

Entspricht es der Wahrheit, dass die Grünen beim geplanten Selbstbestimmungsgesetz schon Jugendlichen ab 14 die Möglichkeit geben wollen, auch gegen den Willen ihrer Eltern ihr Geschlecht zu ändern ?

Mit einer Geschlechtsumwandlung meine ich hier nicht nur die reine formale Erklärung, sondern auch Hormontherapien und operative Eingriffe an den Genitalien.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

Vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Das veraltete Transsexuellengesetz hat viel Leid verursacht und ist in Teilen verfassungswidrig. Deshalb haben sich die Koalitionsparteien darauf verständigt, es durch ein zeitgemäßes Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Denn frei leben zu können heißt auch, dass jeder Mensch für sich selbst bestimmt, welchem Geschlecht er angehört. Damit gehört die gesetzlich verankerte Herabwürdigung von trans, inter und nicht binären Menschen endlich der Vergangenheit an.

Die kürzlich vorgestellten Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz, das gemeinsam von den Ampelparteien getragen werden wird, sind unter Federführung des FDP-geführten Justizministeriums sowie des grün geführten Familienministeriums erstellt worden.

Sie sehen für volljährige Menschen die Änderung des Geschlechtseintrages sowie der Vornamen durch eine einfache Erklärung auf dem Standesamt vor.

Für Minderjährige bis 14 Jahre oder bei Geschäftsunfähigkeit des Minderjährigen sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben können. 

Für Minderjährige ab 14 Jahren ist geplant, dass die Minderjährigen die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben können. Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, sollen Familiengerichte in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl - wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht - die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen können.  

Von zentraler Bedeutung ist eine sachkundige, ergebnisoffene und kostenlose Beratung. Für Minderjährige und ihre Eltern soll daher die Möglichkeit zur Beratung gestärkt werden. Vor der Entscheidung werden Eltern und Minderjährige aktiv auf solche Beratung hingewiesen werden. Die Beratung umfasst unter anderem die Familiensituation oder die persönliche Situation des jungen Menschen, Bedarfe, vorhandene Ressourcen sowie mögliche Hilfen, die Verwaltungsabläufe, mögliche Auswirkungen des Vornamens- und Personenstandswechsels, geschlechtliche Entwicklung, Geschlechtsidentität, Umgang mit Varianten der körperlichen Geschlechtsmerkmale, Schutz vor Ausgrenzung und Diskriminierungen sowie Hinweise auf andere Beratungsangebote im Sozialraum. Dabei soll auch auf Beratungsangebote einschlägiger Vereine und Verbände ("peer-to-peer"-Beratung) verwiesen werden.

Etwas ganz anders sind medizinische Maßnahmen, wie Operationen oder Hormonbehandlung. Über sie entscheiden stets die Betroffenen zusammen mit ihren Ärzt*innen. Medizinische Fachgesellschaften verabschieden dazu autonom Richtlinien. Sie sehen weiterhin für eine operative Geschlechtsanpassung ein Mindestalter von 18 Jahren vor.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Katrin Göring Eckardt

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