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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Oliver W. •

Diskriminierung als getrennt erziehender Vater, warum ? und wann werden zeitgemäße Rahmenbedingungen (z.B.: Doppelresidenz) in Deutschland geschaffen?

Sehr geehrte Frau Göring-Eckhardt,

mein Name ist Oliver (43) aus Köln und seit knapp 20 Monaten getrennt erziehender Vater von einer knapp 5 Jahre alten Tochter. Meine Rollenvorstellung als aktiv erziehender Vater widerspricht meiner Ex-Partner & Mutter unserer gemeinsamen Tochter, Sie hat eher eine klassische Vorstellung.

Leider erlebe ich regelmässig bei Kontakten zu Ämtern, Beratungsstellen, Gerichte oder anderer relevanten öffentlichen stellen, aktive oder indirekte Diskrimierung wegen meiner aus meiner Sicht zeitgemäßen Vorstellung von Elternschaft und der Rolle als aktiver Vater, trotz Trennung.

Das Gesetz gibt uns Eltern die Verantwortung und die Pflicht uns auf verschiedene Themenfelder nach Trennung zu einigen. Was bei gleicher Vorstellungen sicherlich machbar ist, wenn es zu unterschiedlichen Vorstellungen kommt, mehr als eine komplexe Herausforderung ist.

Ich stehe gerne zu einem wertschätzenden und konstruktiven Austausch zur Verfügung.

Vielen Dank und Grüße
Oliver W.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Verbesserung der Situation getrennt erziehender Eltern ist uns Grünen ein wichtiges Anliegen. Insofern sind wir sehr froh, dass wir uns in den Koalitionsverhandlungen auf verschiedene Verbesserungen für die von Ihnen beschriebene Konstellation verständigen konnten. Wir wollen beide Eltern dabei unterstützen, auch nach der Trennung gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum wollen wir Mehrkosten für die Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen angemessen im Steuer- und Sozialrecht berücksichtigen. Für getrennt erziehende Eltern im Grundsicherungsbezug wollen wir einen Umgangsmehrbedarf einführen. Analog sollen die Mehrbedarfe auch über die Steuer berücksichtigt werden. Im Unterhaltsrecht sollen die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser beachtet werden. Dabei muss das Existenzminimum des Kindes jedoch gesichert sein. Bereits heute ist mehr als ein Drittel der Alleinerziehenden – und das sind zu rund 90 Prozent Frauen – und ihre Kinder von Armut bedroht. Änderungen im Unterhaltsrecht müssen sorgfältig austariert werden und sollten nicht zu finanziellen Verschlechterungen für bereits heute von Armut bedrohte Familien führen.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Göring-Eckardt

 

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