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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus-Peter S. •

Die Klimaschutz muss für alle bezahlbar sein!Gibt es für Besitzer einer selbstbewohnten Immobilie Ausnahmen,wenn diese nicht das Geld haben um die gesetzlich geforderten Auflagen zu erfüllen?

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt und Team!

Wie ist grundsätzlich die Situation,wenn Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie ( z.B.Rentner) finanziell keine genügenden finanziellen Rücklagen besitzen,um die gesetzlich geforderten Sanierungen durchführen lassen zu können. Ein neues Dach mit Wärmedämmung und Solaranlage kostet ein Vermögen!Mögliche Förderungen durch die KfW decken ja nur einen geringen Teil der Investition ab.Der überwiegende Teil muss vom Eigentümer selbst aufgebracht werden.Was dann wenn das unmöglich ist?Gibt es Ausnahmeregelungen?Müssen diese Hausbesitzer dann nicht sanieren,weil sie kein Eigenkapital dafür haben?Haben Politiker sich über diese Situation, die sehr viele Menschen betreffen wird ,überhaupt schon mal Gedanken gemacht! Welche realen Lösungen sind seitens der Politik vorgesehen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. 

Der Umstieg auf moderne, klimafreundliche Wärme und die energetische Sanierung lohnt sich auch für den eigenen Geldbeutel, weil Sie damit bei künftig stark steigenden Öl- und Gaspreisen kräftig sparen können. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat sich im Bundestag sehr für eine verbesserte und zielgerichteten Förderung eingesetzt, damit der Umstieg auf klimafreundliche Wärme für alle möglich ist. Für alle, die ihr Zuhause klimafit machen wollen, trägt der Staat bis zu 70 Prozent der Investitionskosten einer neuen Heizung und bis zu 20 Prozent für Maßnahmen wie Außenwanddämmung oder neue, besser isolierende Fenster. Für die restlichen Kosten wird es zinsvergünstigte Kreditprogramme geben. Diese stehen auch allen offen, die auf dem regulären Markt keine Kredite bekommen - darunter viele ältere Menschen mit kleineren Renten. Der Bund stellt dafür die Übernahme des Ausfallrisikos sicher. Weiterhin gilt eine allgemeine Härtefallklausel: Wer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes objektiv nicht erfüllen kann, kann sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen. Details dazu finden Sie auf der Homepage der Fraktion: https://www.gruene-bundestag.de/unsere-politik/fachtexte/das-heizungsgesetz-wirkt-pragmatisch-und-sozial-gerecht/

Oder auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: www.energiewechsel.de

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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