Portrait von Katrin Göring-Eckardt
Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jochen T. •

Bitte nehmen sie Stellung, erlaubt der Staat der Kirche Paralelljustiz, und warum gibt es eine Beißhemmung?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

Auf sämtliche Einzelheiten der von Ihnen verlinkten Dokumentation kann hier nicht eingegangen werden.

Ausmaß und Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Kirche sind evidenter Weise ein systemisches Problem. Das ist einer der klaren Befunde der MHG-Studie, die Sie hier nachlesen können: https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention/forschung-und-aufarbeitung/studien/mhg-studie.

Der Koalitionsvertrag legt fest: „Die Arbeit des [heute müsste es heißen: der] „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ werden wir gesetzlich regeln und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag einführen.“ Dies bedeutet, dass das Thema der sexualisierten Gewalt regelmäßig Gegenstand parlamentarischer Befassung wird. Dies gilt auch für sexualisierte Gewalt in den Kirchen.

Das kirchliche Strafrecht ist in keiner Weise ein Ersatz für das staatliche Strafrecht. Das hat auch das gestrige Urteil des Kölner Landgereichtes erneut deutlich gemacht. Dort wurden dem Kläger – einem Opfer sexualisierter Gewalt durch einen Priester – 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, obwohl das Erzbistum ihm bereits zuvor 25.000 Euro in Anerkennung seines Leids ausgezahlt hatte.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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