An wen können sich Anwohner wenden, wenn Sie nach aktueller Satzung im Durchschnitt 200.000 € Straßenausbaugebühr pro Haushalt zahlen müssen und nicht aufbringen können?
Sehr geehrte Fr Göring-Eckardt,
viele Anwohner zahlen ihre Häuser noch ab oder sind inzwischen Rentner. Wir können die Kosten, die voraussichtlich nach aktueller Satzung auf uns zukommen, nicht bedienen. Wir würden sozusagen enteignet und auf ewig finanziell ruiniert werden. Die Inflation steigt weiter und die Kosten für die voraussichtlichen Baumaßnahmen gehen in die Höhe. Warum gibt es diese Ungerechtigkeit in Deutschland noch, dass es immer noch vereinzelte Anwohner gibt, die Strabs bezahlen müssen, obwohl die Straßen von allen genutzt und steuerlich bezahlt werden. Die Postboten und die Müllabfuhr benötigt jeder Anwohner genauso wie medizinische Dienste, Feuerwehr und Zulieferer.
Durch die finanz.Misslage unserer Kommune, hilft uns auch der §111 nicht sondern der §120 tritt in Kraft. Auf Fördergelder können wir nicht hoffen. Bitte lassen Sie uns nicht allein mit unseren Problemen. Kommunale Entscheidungen können nicht auf Kosten der Anwohner gehen.
Sehr geehrte Frau. F.,
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Straßenbaubeitrag ist eine Kommunalabgabe, die nur noch sieben Bundesländern erhoben wird. In Thüringen zum Beispiel, wo Katrin Göring-Eckardt ihren Wahlkreis hat, ist sie rückwirkend zum 01.01.2019 abgeschafft worden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Frau Göring-Eckardt nicht alle Ländergesetze und kommunalen Satzungen überblicken kann. Zu diesem Einzelfall kann Frau Göring-Eckardt deshalb nichts sagen, auch wenn sie großes Verständnis für Ihr Anliegen hat.
Sie darf im Übrigen auch keine Rechtsberatung durchführen. Daher an dieser Stelle leider nur der allgemein gehaltene Hinweis: Gegen einen Abgabenbescheid kann in der Regel bei der ausstellenden Behörde Einspruch erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt