Frage an Katrin Göring-Eckardt von Holger G. bezüglich Gesundheit
Wie ist Ihre Meinung. Ab wann sollen Impfstoffe verimpft werden.
- Notfallzulassung durch Deutschland ?
- Vorläufige Zulassung durch die EMA ?
- Endgültige Zulassung durch die EMA ?
Bitte nur eine der Möglichkeiten angeben, auch wenn es Politikern häufig schwer fällt klar zu antworten. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Sehr geehrter Herr Grube,
vielen Dank für ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Zunächst: Sie meinen sicher "bedingte Zulassung durch die EMA", nicht vorläufige Zulassung.
Die bedingte Zulassung ist mit Auflagen verbunden: Der Hersteller muss Sicherheit und Effektivität auch nach der Zulassung durch weitere Studien weiter bestätigen und über weitere Ergebnisse laufender klinischer Prüfungen weiter berichten. Weil dieses Verfahren sehr viel Sicherheit bietet, wurde es bei der Zulassung der Impfstoffe gegen Covid-19 in Europa angewendet.
Eine Notfallzulassung sollte nur im absoluten Ausnahmefall angewendet werden. Tatsächlich bedeutet diese eine Ausnahme von der Zulassungspflicht, die Hersteller werden dabei von der Haftung ausgenommen.
Sie sehen schon: Der Teufel steckt im Detail - gerade bei so komplexen Angelegenheiten wie der Entwicklung und Zulassung von neuen Impfstoffen. Gerade deshalb sind Antworten zwangsläufig komplexer, deshalb aber nicht weniger klar.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt