Frage an Katrin Göring-Eckardt von Oliver W. bezüglich Familie
Hallo Katrin,
ich bin Oliver aus Köln und seit knapp 10 Monaten getrennt erziehender Vater von einer 4 Jahre alten Tochter. Meine Rollenvorstellung als aktiv erziehender Vater, trotz Trennung widerspricht meiner Ex-Partner & Mutter unserer gemeinsamen Tochter, Sie hat eine andere Vorstellung.
Leider erlebe ich regelmässig bei Kontakten zu Ämtern, Beratungsstellen oder anderen relevanten öffentlichen stellen, aktive oder indirekte Diskrimierung wegen meiner aus meiner Sicht zeitgemäßen Vorstellung von Elternschaft.
Das Gesetzt gibt uns Eltern die Verantwortung und die Pflicht uns auf verschiedene Themenfelder nach Trennung zu einigen. Was bei gleicher Vorstellungen sicherlich machbar ist, wenn es zu unterschiedlichen Vorstellungen kommt, mehr als eine komplexe Herausforderung ist.
Daher habe ich folgende Frage an Sie: Warum schafft es unser Staat nicht uns Eltern in diesem Fall mehr zu unterstützen und die Resolution 2079 (2015) vom 2. Oktober 2015 umsetzen, womit alle Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die Doppelresidenz/das Wechselmodell, als bevorzugtes anzunehmendes Modell im Gesetz zu verankern.
Vielen Dank und Grüße aus Köln
O.
Hallo Oliver,
vielen Dank für die Frage an Katrin Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, zu antworten.
Es ist wünschenswert, dass nach einer Trennung und Scheidung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern können. Denn Kinder profitieren - ganz unabhängig von einer Trennung - davon, wenn beide Eltern für sie da sind.
Dennoch ist die Frage, wie sich die Eltern diese Verantwortung im Alltag aufteilen und dabei ihren Kindern gerecht werden, komplex und deshalb individuell zu beantworten. Auch bei hohem Konfliktniveau zwischen den Eltern ist das Wechselmodell für Kinder beispielsweise oft sehr belastend. Deshalb braucht es Einzelfallentscheidungen und keine starren Lösungen – so wie es das Recht bereits heute vorsieht.
Wir wollen kein Modell gesetzlich privilegieren, sondern alle gleichermaßen ermöglichen. Dafür müssen rechtliche Hürden, die dem Wechselmodell im Wege stehen, u. a. im Unterhaltsrecht oder Sozialrecht, identifiziert und abgebaut werden. Egal ob Residenz-, Nest- oder Wechselmodell - maßgeblich muss in jedem Fall das Kindeswohl sein.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt