Frage an Katrin Göring-Eckardt von Jens T. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, ich bin Unternehmer einer bundesweit tätigen Ärztevermittlung im fränkischen Velden. Seit März 2020 dürfen Ärzte aus NON-EU- Staaten nur noch einreisen, wenn Sie in Besitz einer Berufserlaubnis, Zusicherung auf Berufserlaubnis oder Approbation sind. Da aber der Antrag auf diese nur mit einer festen Stellenzusage für NON-EU-Kandidaten gestellt werden kann, bzw. diese nur erteilt wird, ist ein Vorstellungsgespräch vorher notwendig. Selbstverständlich würde ich genau wie bei meinen Mandanten aus EU-Staaten, absolut Sorge tragen für die Einhaltung von Corona-Maßnahmen wie Quarantäne und Corona-Tests. Die räumlichen Gegebenheiten wurden geschaffen. Wann werden Einreisen zu Vorstellungsgesprächen für Ärzte oder sonstiges medizinisches Personal wieder möglich sein? Der Zufluss von medizinischen Personal in deutschen Kliniken ist in 2020 auf ein Minimum geschrumpft. Das Problem ist bekannt vor allem in den Kliniken. Können Sie Einfluss nehmen, um hier Abhilfe zu schaffen? Im Augenblick ist es nach derzeitigen Bedingungen nicht möglich, denn ohne Vorstellungsgespräch kein Antrag auf Berufserlaubnis als Arzt und damit auch keine Einreise. Es beißt sich salopp gesagt, die Katze in den Schwanz. Jetzt haben wir endlich ein Einwanderungsgesetz für Hochqualifizierte und gleichzeitig wird aber jede Einreise absolut zu 100 % unterbunden. Ich habe viele Ärzte (Intensivmediziner und Anästhesisten, Psychiater und Neurologen) zum Beispiel in der Ukraine, die eigentlich mit biometrischen Pass einreisen könnten, es jetzt aber nicht dürfen. Auch Ärzte aus Russland, Albanien, Bosnien und Aserbaidschan stehen in den Startlöchern, bekommen aber keine Visa oder dürfen trotz Visa nicht einreisen. Können Sie hierzu eine Aussage treffen? Hochachtungsvoll Jens Tiedge
Sehr geehrter Herr Tiede,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Sie sprechen da in der Tat ein Dilemma an. Nach unserer Kenntnis sind gegenwärtig seitens der Bundesregierung keine Änderungen der Regelung vorgesehen. Wir bleiben an dem Thema aber dran. Mit Blick auf die aktuelle Ausnahmesituation stellt sich uns die Frage, ob nicht auch Vorstellungsgespräche per Videokonferenz möglich sind?
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt