Frage an Katrin Göring-Eckardt von Tino P. bezüglich Naturschutz
Guten Tag,
ich arbeite zusammen mit einem Team an einer Kampagne, um die Strafbarkeit von Ökozid in Deutschland auf die politische Agenda zu setzen. Unsere Petition dazu hat bereits fast 50.000 Unterschriften: https://www.change.org/p/lebensgrundlagen-sch%C3%BCtzen-%C3%B6kozid-strafbar-machen
Ein Ökozidgesetz würde die strafrechtliche Verfolgung von schwerwiegenden und weitreichenden Verbrechen gegen die Umwelt möglich machen.
Obwohl es international bereits große Unterstützung für ein Ökozidgesetz gibt, zum Beispiel durch Emmanuel Macron, Papst Franziskus, Polly Higgins und NGO`s wie https://www.stopecocide.earth/ oder https://www.endecocide.org/de/ ist das Thema in Deutschland bislang unbekannt.
Während um uns herum industrielle Landwirtschaft und fossile Konzern ganze Ökosystem zerstören, arbeitet niemand in der deutschen Politik an diesem wichtigen Vorhaben. Dabei könnte es einer der stärksten Hebel sein, um wirksam gegen Klima- und Umweltverbrechen vorzugehen.
Ökozid als Straftatbestand muss Einhalt in die Gesetzgebung bekommen: Sowohl auf internationaler - Aufnahme in das Römische Statut des internationalen Strafgerichtshofes - als auch auf nationaler Ebene.
Wie stehen Sie dazu? Setzten Sie sich zukünftig in Ihrer Partei, im deutschen Bundestag und auf internationaler Ebene dafür ein?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!
Sehr geehrter Herr Pfaff,
Individuen, Unternehmen oder Regierungen, die die Umwelt zerstören, müssen dafür haftbar gemacht werden. Das gilt auch in internationalem Ausmaß. Letztlich betrifft es uns alle, wenn zum Beispiel in Brasilien die Lunge unserer Erde brennt. Nationale Regelungen stoßen hierbei immer wieder an Grenzen. Deshalb brauchen wir angesichts von Klimakrise, Artensterben oder Vermüllung der Ozeane eine Debatte über die Weiterentwicklung des Umweltrechts, aber auch über den Vollzug bestehender Gesetze und die Durchsetzung des Vorsorge- und Verursacherprinzips. Eine solche Debatte muss gesellschaftlich breit erfolgen und sie muss dabei die Weiterentwicklung des internationalen Umweltschadens- und Haftungsrechts involvieren.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt