Frage an Katrin Göring-Eckardt von Valentin Luca H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Göring Eckardt,
Ich schreibe eine Projektarbeit zum Thema Meinungsfreiheit und mich würde Ihre Meinung zu ein paar Fragen interessieren:
- Wo sehen Sie die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland?
- Finden Sie, dass Kritik an religiösen Figuren gleich zu setzen ist mit Kritik an weltlichen Figuren, bezogen auf die Meinungsfreiheit (Mohammed-Karikaturen, Emmanuel Macron)?
- Fühlen Sie sich in Ihrer Tätigkeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages in Ihrer Meinung eingeschränkt?
Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen.
Mit freundlich Grüßen
Valentin Hübner
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Zu ihrer ersten Frage: Die Grenzen der Meinungsfreiheit setzt Artikel 5 GG Satz 2 bereits selbst. Zahlreiche Urteile haben sich mit der Auslegung des Paragraphen beschäftigt, eine Erörterung im Detail würde hier zu weit führen. Zumal auch im öffentlichen Diskurs immer wieder eine Debatte für die Grenzen geführt wird, Stichwort z.B. Hassrede. Wobei auch diese grundsätzlich von Artikel 5 geschützt wird, sogar dann wenn sie mit fundamentalen Wertenüber Kreuz liegt. An die Grenzen stößt das Recht dann, wenn es mit den Normen des Strafrechts und des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes in Konflikt liegt. Gerade im Strafrecht finden sich einige sehr deutliche Grenzen, Z.B. in §130, Volksverhetzung. Auch §185 StGB, Beleidigung, setzt einige deutliche Grenzen. Hinzu kommen noch weitere Tatbestände wie Nötigung, Drohung mit empfindlichem Übel, Bedrohung mit Verbrechen etc.
Zu ihrer zweiten Frage: Ja.
Zu ihrer dritten Frage: Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt