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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Peter M. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Peter M. bezüglich Gesundheit

Grüß Gott , Frau Göring-Eckardt !
Ich sehe in der Gesetzesvorlage Corona ,Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes eine weitere und nicht hinnehmbare Einschränkung der Grundrechte.
Wie werden Sie sich diesbezüglich verhalten ?
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Maierhöfer,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Wir teilen Ihre Einschätzung zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz / Infektionsschutzgesetz nicht. Die grüne Bundestagsfraktion hat lange dafür gekämpft, dass der Bundestag darüber entscheidet, welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gegenüber der Bevölkerung insgesamt erlassen werden dürfen und welche Voraussetzungen dafür gelten müssen. In den letzten Wochen und Monaten ist eine bessere Beteiligung des Parlaments immer wieder eindringlich von der Öffentlichkeit gefordert worden. Landesverordnungen reichen dafür auf Dauer nicht aus.

Der §28a IfSG soll nun klar regeln, unter welchen Bedingungen in Grundrechte eingegriffen darf, wenn im Fall einer gesundheitlichen Notlage die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gesichert werden muss. Das ist nichts ungewöhnliches. Grundrechte gelten nicht absolut, sie müssen vom Gesetzgeber immer wieder ins Verhältnis gesetzt werden. Auch durch Gesetze kann in Grundrechte eingegriffen werden, zum Beispiel greift das Arbeitsschutzgesetz in die Berufsfreiheit ein. Wir brauchen aber für Grundrechtseingriffe konkrete vom Parlament beschlossene Erlaubnisse, die die Voraussetzungen, den Zweck und die Grenzen für solche Eingriffe regeln. Daran fehlte es bisher bei den zum Teil erheblichen Eingriffen in die Grundrechte durch die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Der neue §28a IfSG setzt nun den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen die Bundesregierung und die Landesregierungen arbeiten können.

Da im Augenblick noch über Änderungen zum Gesetz debattiert wird, können wir Ihnen über ein Abstimmungsverhalten noch keine Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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