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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Erwin K. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Erwin K. bezüglich Humanitäre Hilfe

Hallo Frau Eckardt
Sowie ich Die Flüchtlingspolitik verstehe.Flüchtlinge können nur temporär aufgenommen werden,bis die die Länder „des Krieges befriedet sind“.Desweiteren haben diese Flüchtlinge absolut keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland,da sie über sichere Drittländer versuchen nach Deutschland zu kommen.Ich weiß,das Recht wird mit Füßen getreten,aber benennen Sie mir eine Person,die ein Anrecht hat in Deutschland Asyl beantragen kann.
Mit freundlichen Grüßen E. K.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Die rechtliche Situation ist etwas komplizierter. Nicht alle fliehen aus Kriegsgründen. Nicht alle Flüchtlinge sind Asylanten. Asylberechtigung bekommen Menschen, die durch einen Staat politisch verfolgt werden oder deren Menschenrechte verletzt wurden oder akut bedroht sind. Sie genießen Schutz nach Art. 16a Grundgesetz. Der Schutz als Flüchtling ist etwas weiter: darunter fallen Menschen, die nicht von Staaten, sondern von anderen Menschen oder kriegerischen Gruppen verfolgt werden. Sie genießen Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und eine Reihe internationaler Schutzabkommen, denen unser Land beigetreten ist. Überdies gibt es die Gruppe der Menschen, die subsidiären Schutz genießen: Sie haben keinen Schutz als Flüchtling, ihnen droht aber in ihrem Heimatland erheblicher Schaden, weshalb sie schutzberechtigt sind. Und zuletzt ist da die Gruppe der Menschen, die weder asylberechtigt sind noch Flüchtlingsschutz genießen oder subsidiär schutzberechtigt sind. Allerdings dürfen einige vorerst in Deutschland bleiben, weil ein Abschiebeverbot festgestellt wurde, z.B. wegen Krankheit. In all den vier Fällen haben die Menschen einen anderen Aufenthaltsstatus mit unterschiedlichen Aufenthaltsrechten.

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Ausländer bereits einen anderen Staat erreicht hat, in dem er gleichfalls Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten kann, ist ihm die Einreise nach Deutschland zu verweigern. Aber nicht alle Flüchtlinge reisen auf dem Landweg ein. Zudem gibt es europäische Vereinbarungen, nach denen sich Deutschland verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

 

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