Frage an Katrin Göring-Eckardt von Kicki A. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Eckhard Göring,
wie ist der rechtliche Rahmen bei der Aufnahme der Menschen aus Moria? An welcher Stelle wird der Asylanspruch geprüft und wie stellen sie sicher, dass diese Personen nicht zum Einschleppen des COVID-19 Virus beiträgt?
Sehr geehrte Frau A.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Innerhalb der EU gilt die Dublin-III-Verordnung. Danach ist primär derjenige EU-Staat für die Durchführung von Asylverfahren zuständig, in dem ein Schutzsuchender erstmals die EU betritt. Dieses System führt seit Jahren zu einer Überlastung der Außengrenzstaaten und muss daher dringend reformiert werden. Artikel 17 der Dublin-III-Verordnung bietet derzeit die rechtliche Möglichkeit eines Selbsteintritts für eine schnelle Ad-hoc-Übernahme. Die Asylverfahren werden in diesem Fall in Deutschland weitergeführt. Darüber hinaus müssen die vielen Menschen, deren Anspruch auf Familienzusammenführung in Deutschland bereits festgestellt wurde, schnellstmöglich einreisen dürfen. Der Gesundheitsschutz vor COVID-19 ist dabei durch Tests und andere entsprechende Schutzmaßnahmen dringend zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt