Frage an Katrin Göring-Eckardt von Bernhardt S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
auf der Internet Seite des SWR (Marktcheck) habe ich folgenden Text gefunden
(es handelt sich um einen Artikel zu Fragen bzgl. des Corona Virus mit dem Titel: FRAGEN, REGELN UND VERBOTE
Coronavirus: Darf ich bei Quarantäne auf den Balkon oder Pizza bestellen?)
"Was passiert, wenn ein Infizierter das Haus verlässt?
Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen."
Handelt es sich dabei um die sprichwörtliche 'Fake News' oder entspricht das der
aktuellen Gesetzeslage ?
Mit freundlichen Grüßen
Bernhardt Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Der entsprechende Abschnitt in dem von Ihnen zitierten Artikel wurde inzwischen aktualisiert mit dem Hinweis auf missverständliche beziehungsweise irrtümliche Formulierungen in der ursprünglichen Fassung. Wie dort geschildert ist die Durchsetzung der Quarantäne Ländersache und die dafür zulässigen Mittel unterliegen den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder. Diese sehen die Möglichkeit des Schusswaffengebrauchs im Fluchtfall nicht vor. Insofern kann der von Ihnen zitierte Abschnitt durchaus als irrtümliche Formulierung angesehen werden, die inzwischen entsprechend korrigiert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt