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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Stefan P. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Stefan P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Göring Eckhardt,

• Trotz der Einführung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ab 01.01.2020 werden von der Politik noch immer die Interessen von ca.9 Mio. Altersvorsorgenden Menschen ignoriert .
• Nach wie vor muss ein nicht unerheblicher Teil der selbst angesparten Auszahlungssumme einer Direktversicherung oder Betriebsrente an die Gesetzliche Krankenversicherung abgeführt werden. Ich habe hier sogar beides (Direktversicherung und Pensionskasse) und bin daher doppelt betroffen!!

• Auch ich gehöre in absehbarer Zeit (Renteneintritt innerhalb der nächsten 3-4 Jahre) zu den Betroffenen.
• Das ab dem 01.01.2020 gültige Betriebsrentenfreibetragsgesetz gewährt den Direktversicherten einen Freibetrag in Höhe von monatlich 159 € für 120 Monate und den Betriebsrentnern für ca. 250 Monate. Ich habe an Sie als gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag folgende Fragen:

1. Frage

• Anhand des Statistischen Bundesamtes besteht ein deutlich höherer monatlicher Fehlbetrag im Lebensunterhalt der Rentnerhaushalte. Hier muss eine Entlastung geschaffen werden, ansonsten ist eine Unterstützung von anderer Seite erforderlich.

2. Frage

• Warum werden in der Auszahlungsphase Direktversicherte und Betriebsrentner bei den Beitragszahlungen unterschiedlich behandelt? (Laufzeit Freibetrag für Direktversicherte auf 120 Monate begrenzt; Laufzeit Freibetrag für Betriebsrentner auf Lebenszeit im Durchschnitt zirka 250 Monate *)
*Lebenserwartung lt. Statistisches Bundesamt Wiesbaden

3. Frage

• Warum werden nur gesetzlich und freiwillig Krankenversicherte zur Zahlung der doppelten Sozialversicherungsbeiträge aus der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge verpflichtet? (Beamte und privat Versicherte sind ausgenommen).

4. Frage

• Warum wurden trotz vorhandener Mittel und Parteibeschlüsse die nachweislichen Fehler des GMG-Gesetzes für vor 2004 abgeschlossene Verträge nicht korrigiert?
Wie wollen Sie die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung in der Altersvorsorge nachhaltig beseitigen?

5. Frage

• Wann und wie kommt der nächste Schritt in Richtung unserer Forderungen?
• Wie stellen Sie sich eine Entschädigung der zu viel gezahlten Sozialversicherungs-beiträge vor?

Hinweis:

• Ich mache mir Sorgen und Gedanken, wie sich die zukünftige Altersvorsorge für meine Tochter und Enkel gestaltet. (Bericht von Prof. Raffelhüschen in Euro am Sonntag Ausgabe 05/2020 „Wir erleben die Ruhe vor dem Sturm“)

Generelle Frage an die Politik:

• Welche Gesetzesinitiative planen Sie um die zukünftige Altersvorsorge der Arbeitnehmer sicherzustellen? (Orientierungs-Beispiel Nettolohn-Ersatzquote aus anderen Europäischen Ländern)
• Welche zusätzliche Altersvorsorge empfehlen Sie Ihren Kindern/Enkeln guten Gewissens?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Stefan Phillipp

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Alterssicherung. Frau Göring-Eckardt hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Wir verstehen Ihren Unmut, wenn Betriebsrenten nachträglich mit dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag belegt werden. Allerdings würde der pauschale Verzicht auf eine Verbeitragung von Betriebsrenten große Löcher in die Sozialkassen reißen, mit einem Beitragsanstieg für alle Versicherten zur Folge.

Wir sehen aber auch, dass die Verbeitragung insbesondere dann ungerecht ist, wenn Menschen Ihre Beiträge in Betriebsrenten aus dem Nettoeinkommen gezahlt haben. Bei dieser Personengruppe liegt in der Tat eine Doppelverbeitragung vor. Aus den Betriebsrenten-Daten ist aber leider nicht ersichtlich, wann Beiträge aus dem Netto- und wann aus dem Bruttoeinkommen (Entgeltumwandlung) gezahlt wurden. Deswegen ist keine Differenzierung zwischen den Verträgen möglich. Das hat uns auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV) bestätigt.

Aus den genannten Gründen haben wir Grüne uns für die Einführung eines Freibetrages eingesetzt, der nun auch gesetzlich verankert ist. Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens damit gerechnet, dass dieser zu Beitragsmindereinnahmen von 1,1 Milliarden Euro (im Vergleich zu 4 Mrd Euro Mindereinnahmen bei einem vollständigen Beitragsverzicht) führen wird.

Zu Frage 1: Wir sind uns nicht ganz sicher, was Sie meinen und gehen davon aus, dass die Differenz zwischen Arbeitslohn und Alterseinkünften gemeint ist. Sie haben völlig Recht, dass das Rentenniveau abgesunken und vermutlich auf diesem niedrigen Niveau gehalten werden kann. Daher sind Maßnahmen, wie die Grundrente der Bunderegierung oder die Garantierente der grünen Bundestagsfraktion erforderlich, um das Existenzminimum derjenigen im Alter zu sichern, deren Alterseinkünfte nicht zum Leben ausreichen.

Zu Frage 2: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier nicht für die Bundesregierung antworten können.

Zu Frage 3: Die Verbeitragung von Einkünften findet im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherungen statt. Da Rentner und Privatversicherte nicht in diese einbezogen sind, gilt für sie auch nicht die Festlegung zur Verbeitragung der Einkünfte aus der Altersvorsorge.

Zu Frage 4: Die Antwort finden Sie weiter oben im Text.

Zu Frage 5: Wir streben keine Entschädigung für zu viel gezahlte Beiträge an. Der eingeführte Freibetrag aus unserer Sicht für alle Beteiligten eine gangbare Lösung.

Zu Ihrer generellen Frage: Wir setzen auf eine Stabilisierung des Rentenniveaus, ein einheitliches privates Alterssicherungsprodukt aus einem sogenannten Bürgerfonds, die Weiterentwicklung der Grundrente zu einer grünen Garantierente und eine transparente digitalisierte Renteninformation, bei der sich die BürgerInnen einen Überblick über alle Alterssicherungsprodukte und das Sicherungsniveau machen können.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

 

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