Frage an Katrin Göring-Eckardt von Alfred S. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht
Frau Göring-Eckhardt,
bei uns im Kreis Cochem-Zell wurde ein Mann aus Pakistan von der Polizei festgnommen, der 2 junge Mädchen belästigt hat. Gem. Polizei Cochem war er zur Abschiebung ausgeschrieben. Er musste wieder freigelassen werden, da während Corona nicht abgeschoben werden kann.
Meine Frage:
Wieso kann während Corona nicht abgeschoben werden, aber aufgenommen / einreisen schon.
MFG
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Corona-Pandemie hat sich in den vergangenen Monaten auch auf Migrationsbewegungen von und nach Europa und Deutschland ausgewirkt. Aufgrund von Einreisebeschränkungen kamen Ein- und Ausreisen weitgehend zum Erliegen. Die humanitäre Aufnahme von Schutzsuchenden wie etwa über das Resettlement-Programm wurde weitgehend eingestellt. Auch Sammelabschiebungen wurden weitgehend abgesagt. Einen formellen coronabedingten Abschiebungserlass gab es zu keinem Zeitpunkt. Es kam und kommt jedoch auch jetzt immer wieder zu Abschiebungen z.B. https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/4207076-Guetersloh-Familie-Kurtesi-ist-abgeschoben. Mittlerweile finden auch wieder Sammelabschiebungen statt, z.B. am 13.07. nach Pakistan.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt