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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Holger S. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Holger S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Göring-Eckard,
im Punkt 248 ihres neues Grundsatzprogramms fordern Sie ein weitgehendes Waffenverbot für Privatpersonen. Begründet wird dies mit dem Gewaltmonopol des Staates, in welches der private Waffenbesitz durch Sportschützen, Jäger oder Waffensammler jedoch überhaupt nicht eingreift.
Wie sind solch massive und faktisch unbegründete Grundrechtseingriffe ihrer Meinung nach mit dem Gedanken einer freien und gleichen Gesellschaft im Sinne des Grundgesetzes vereinbar?
Ihr Parteikolleger Herr Özdemir hat dazu einem Bürger geantwortet, dass „Unseren parlamentarischen Initiativen liegen Zahlen, Fakten und Analysen zugrunde und keine gefühlten Wahrheiten.“ Welche Zahlen, Fakten und Analysen meint er?
Mir persönlich sind etwa die bei der Expertenanhörung zur Waffenrechtsverschärfung vorgebrachten Fakten, die bewiesen, dass vom legalen privaten Waffenbesitz keinerlei Gefährdung für die innere Sicherheit ausgeht bekannt. Gleiches ergibt sich aus den Antworten der bayerischen Landesregierung auf die jährlich wiederkehrenden Anfragen der Abgeordneten Katharina Schulze, die klar aufzeigen, dass Strafttaten oder gar Tötungsdelikte mit Legalwaffen in Bayern so unbedeutend sind, dass sie statistisch gar nicht ausgewertet werden können (2018 ein Jagdunfall, 2019 überhaupt keiner).
In selber Antwort unterstellt Herr Özdemir den Legalwaffenbesitzern einen unbekümmerter Umgang mit Schusswaffen alsTeil des Problems welcher kein Ausdruck irgendwelcher Freiheiten sei. Welches Problem meint er hiermit, weshalb aus Sicht der Grünen ein Eingriff in Artikel 2 (1) Grundgesetz vonnöten ist? Sportschützen verstoßen durch ihr Hobby nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz.
Zudem wird ganz allgemein über eine freie Verfügbarkeit von Waffen fabuliert. Sofern Herr Özdemir damit nicht auf die Verfügbarkeit illegaler Waffen auf den Schwarzmärkten abzielt, stellt sich mir die Frage, ob überhaupt eine Auseinandersetzung mit der geltenden Rechtslage erfolgte, denn "frei Verfügbar" sind Schusswaffen in Deutschlan beim besten Willen nicht, jedenfalls nicht auf legalem Wege.
Niemand aus den mir bekannten Reihen der Legalwaffenbesitzer will eine freie Verfügbarkeit.
Deshalb kann ich nicht verstehen, warum Sie bzw. ihre Partei, ohne jegliche sachliche Begründung, Sportschützen und Waffensammlern ihr Hobby verbieten wollen.
Mit freundlichen Grüßen
H. S.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie nehmen Bezug auf den Entwurf eines Grundsatzprogramms. Die grüne Partei hat sich entschieden, im Austausch mit den Mitgliedern nach vielen Jahren ein neues Grundsatzprogramm zur Bestimmung der politischen Leitlinien der Partei zu erarbeiten. Es handelt sich dabei also um einen noch nicht beendeten Arbeitsprozess der Partei, um einen Prozess der innerparteilichen Willensbildung. Dieser hat zunächst und bis zu seinem Abschluss nur sehr wenig mit der gegenwärtigen parlamentarischen Arbeit von Frau Göring-Eckardt zu tun.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir oder Frau Göring-Eckardt nicht für Herrn Özdemir sprechen können. Ihre Fragen an ihn sind bei ihm am besten aufgehoben.

Im Entwurf des Grundsatzprogramms ist die von Ihnen erfragte Rechtfertigung für eine Regulierung bereits enthalten: Es geht um die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und den Schutz vor Gewalt. Im Übrigen ist einen Ausnahme für Jäger und Förster im gegenwärtigen Entwurfsstadium bereits enthalten. Es liegt in den Händen der Parteimitglieder darüber zu diskutieren, ob weitere Ausnahmen, bspw. für Sportschützen, geboten sind.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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