Frage an Katrin Göring-Eckardt von Peter B. bezüglich Soziale Sicherung
Nachdem ich über 33 Jahre in die Landwirtschaftliche Rentenkasse einbezahlt habe, bekomme ich jetzt 420€ Rente davon gehen 230€ Krankenkasse ab. Warum bekommen wir Landwirte nicht auch die Mindestrente?
Sehr geehrter Herr Boettge,
vielen Dank für Ihre Nachricht an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Grundrente ist ein Projekt der Regierungskoalition aus Union und SPD. Wir können Ihnen also deshalb keine Auskünfte über die konkreten Beweggründe geben, warum manche Aspekte genau in dieser Weise realisiert wurden.
Grundsätzlich gilt aber, dass die Alterssicherung der Landwirte (AdL), in der Landwirte pflichtversichert sind, ein Sondersystem darstellt und nicht Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Die AdL funktioniert anders als die Rentenversicherung, da ihre Leistungen im Wesentlichen beitragsunabhängig sind. Die Grundrente gilt für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, da sie sich an den Beitragszeiten in dieser bemisst. Die eigentliche Grundrente, als den von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlten Zuschlag, erhalten Sie deshalb laut Gesetzentwurf nicht.
Neben der eigentlichen Grundrente wurden im Gesetz auch Freibeträge beim Wohngeld, bei der Grundsicherung und bei der Sozialhilfe eingeführt. Hier sind auch die 33 Jahre Grundrentenzeiten die wesentliche Anspruchsvoraussetzung. In diesem Fall werden allerdings auch Versicherungszeiten als Landwirt berücksichtigt, anders als beim Rentenzuschlag. Die Begründung für diese Regelung dürfte sein, dass es sich bei den Freibeträgen um Elemente im Fürsorgesystem handelt. Diese Freibeträge kommen auch Landwirten zugute.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt