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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Klaus R. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Klaus R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Liebe Frau Göring-Eckardt,

in der "Welt" vom 29.06.2020 werden Sie folgendermaßen zitiert: "„Die großen Schlachthöfe müssen zugemacht werden. Wir müssen das dezentralisieren. Die Konzentration „auf ganz wenige Riesenschlachthöfe“ sei dafür verantwortlich, dass „die Leute da unter beschissenen Bedingungen“ arbeiteten, sagte Göring-Eckardt. „Wir müssen dafür sorgen, dass Fleisch geschlachtet wird in der Nähe der Aufzucht.“

https://www.welt.de/politik/deutschland/article210599635/Katrin-Goering-Eckardt-Die-grossen-Schlachthoefe-muessen-zugemacht-werden.html

Diese "beschissenen" Bedingungen dort, gibt es schon seit etlichen Jahren und waren großen Teilen der Öffentlichkeit auch bekannt und ich gehe davon aus, dass auch die Politker in NRW davon wussten. Sie natürlich auch.

Die Grünen haben zusammen mit der SPD von 2010 - 2017 in NRW durchgehend regiert.

Wieso sind Sie damals nicht schon gegen die "beschissenen" Zustände vorgegangen, als Sie die Möglichkeit hatten?

Was soll jetzt also dieser Populismus, den Sie da an den Tag legen?"

Viele Grüße aus GE

K. R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Robeneck,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Ereignisse bei Tönnies und anderen Schlachtbetrieben haben deutlich gezeigt, dass die Arbeitsbedingungen dort katastrophal sind. Eines der Hauptprobleme ist der massenhafte Missbrauch des Instruments der Werkverträge in den Schlachtfabriken: Die meisten Beschäftigten im Bereich Schlachten und Zerlegen sind sogenannte Werkvertragsarbeiter*innen, sie sind also nicht beim Schlachtunternehmen selbst angestellt. Damit schieben die Konzerne gezielt die Verantwortung für gesunde Arbeits- und Wohnbedingungen, Infektionsschutz und angemessene Löhne an - oft ausländische - Subunternehmen ab.

Seit Jahrzehnten gibt es über bilaterale Abkommen die Möglichkeit, Arbeitnehmer*innen aus Mittel- und Osteuropa in Deutschland im Rahmen von Werkvertragskontingenten zu beschäftigen. Seit der EU-Osterweiterung 2004/07/13 können Arbeitnehmer*innen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten im Zuge der Dienstleistungsfreiheit als Werkvertragsarbeiter*innen von ausländischen Subunternehmern auf deutschen Schlachthöfen tätig sein.

Deutsche Schlachtkonzerne haben das ausgenutzt und ihre Stammbelegschaft sukzessive reduziert, um große Teile der Tierschlachtung und -zerlegung über Arbeitskräfte aus Osteuropa abzuwickeln. Die deutschen Auftraggeber nutzten den Einsatzvon so genannten Entsende- oder Subunternehmen, um die Löhne zu drücken, Kosten einzusparen und Gewinne zu steigern. Diese Entwicklung wurde von uns immer wieder kritisiert. Aber gerade die Union, die seit 2005 in Regierungsverantwortung war, hat sich gern mit wirkungslosen Selbstverpflichtungen der Fleischindustrie zufrieden gegeben. Dies ist im übrigen eine Frage, die in Bundeskompetenz fällt und von einer Landesregierung nicht reguliert werden kann.

In diesem Zusammenhang wird mitunter auf die die rot-grünen Arbeitsmarktreformen von vor 20 Jahren verwiesen. Diese haben aber mit der unhaltbaren Situation in der Schlachtbranche nichts zu tun. Werkverträge gibt es schon viel länger. Sie sind auch nicht immer problematisch - wohl aber, wenn sie missbraucht werden, um Arbeitsschutzstandards zu umgehen und Löhne zu drücken, wie das in der Schlachtindustrie der Fall ist. Was unter Rot-Grün tatsächlich dereguliert wurde, war die Leiharbeit. Leiharbeit und Werkverträge sind aber zwei Paar Schuhe.

Seit vielen Jahren kritisieren wir die Zustände und Arbeitsbedingungen in der Schlachtindustrie. Wir setzen uns angesichts der gravierenden Missstände u.a. dafür ein, dass
- die Werkverträge im Kernbereich der Geschäftstätigkeit der Schlachtindustrie verboten werden.
- es maximalen Schutz vor Infektionen gib, also keine Mehrfachbelegung in den Unterkünften, Mindeststandards für Unterbringung und Arbeitsplätze erhöhen und regelmäßige Tests.
- Kontrollen verbessert und intensiviert werden durch bessere Zusammenarbeit der für Arbeitsschutz und Mindestlohn zuständigen Behörden, durch einheitliche Standards zu Kontrollhäufigkeit und durch mittelfristig einheitliche Kontrolle (Vorbild: Arbeitsinspektion in Österreich.)
- ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften eingeführt wird, um die Rechte der Beschäftigten auch kollektiv durchsetzen zu können.
- eine Generalunternehmerhaftung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz eingeführt wird, damit sich ein Schlachtunternehmen nicht mehr mit Verweis auf Subunternehmer aus der Verantwortung stehlen kann.
- eine Abkehr von Exportstrategien und der Massentierhaltung.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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