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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Mario S. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Mario S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
Wie stehen Sie zu Sabbatjahren, also Arbeitszeitkonten die man auf mehrere Jahre ansparen kann und dann für längere Zeit pausieren kann, oder wo sich 7 Personen 6 Vollzeitstellen teilen, in der Art das einer der 7 im Urlaub ist (für ein Jahr) und dies dann rotiert.

mfg
Mario Scheel

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Scheel,

Bündnis 90/ Die Grünen wollen durch flexible und arbeitnehmerfreundliche Arbeitszeitmodelle an die Bedürfnisse der Betriebe und der ArbeitnehmerInnen anknüpfen. Im Vordergrund steht für uns dabei die Nutzung und den Ausbau der
Flexibilisierungs- und Teilzeitpotentiale in den Betrieben weiter voranzutreiben, um insbesondere die Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Vätern und Müttern am Erwerbsleben entscheidend zu verbessern. Die Nutzung von Teilzeitarbeit ist zentraler Baustein, um zu ermöglichen, dass sich Erziehende nicht zwischen Kind und Karriere entscheiden müssen. Seit Rot-Grün im Jahr 2001 das Teilzeit- und Befristungsgesetz modernisiert hat, haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern einen Anspruch auf Teilzeitarbeit gegenüber ihrem Arbeitgeber. Mit der Neufassung des
Erziehungsgeldgesetzes - ebenfalls im Jahr 2001 - haben wir den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit umgesetzt.

Bündnis 90 / Die Grünen schlagen außerdem vor, das Modell der Altersteilzeit in den nächsten Jahren um ein Modell der Lebensphasen-Teilzeit zu ergänzen. Die Lebensphasen-Teilzeit sollte Weiterqualifizierung oder Elternarbeit ermöglichen und somit eine flexible Auszeit von bis zu fünf Jahren zu jedem Zeitpunkt der Karriere ermöglichen. So wird eine Anpassung des Arbeitsvolumens an die verschiedenen Zeitbedarfe im Laufe der Erwerbstätigkeit erleichtert.

Gerade im Bereich der Aus- und Weiterbildung favorisieren wir die Form der Zeitkontenmodellen. Tarifvertragliche formulierte Regelungen zu Langzeit-bzw. Lebensarbeitszeitkonten gibt es in bereits in den Tarifbereichen Stahl, Banken, Chemie. Auf diesen Konten können sowohl Guthaben von Kurzzeitkonten als auch direkt Zeit- und Entgeltanteile eingestellt werden.

Der Abbau von Überstunden und das freiwillige Job-Sharing bleiben auch in Zukunft wichtige Voraussetzungen für die gerechtere Verteilung von Arbeit und die Absenkung der Beschäftigungsschwelle.

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt

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