Frage an Katrin Göring-Eckardt von Martin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
auf folgenden Welt-Artikel möchte ich Sie aufmerksam machen: "BURKA UND NIKAB:
Grüne verhindern Vollverschleierungsverbot an Kieler Uni" - https://www.welt.de/politik/deutschland/article205481637/Kiel-Gruene-verhindern-Verschleierungsverbot-an-Universitaet.html
Die Grünen, einstmals Vorkämpfer der Emanzipation, kämpfen im Norden gegen ein Vollverschleierungsverbot an Universitäten. Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht! Die Grünen haben Jahrzehnte gegen christliche (konservative) Dogmatik gekämpft, aber muslimische Dogmatik protegieren sie!? Wie passt das zusammen? Wohlgemerkt, es geht nicht um das Kopftuch, sondern um eine vollkommene Vermummung - welche doch verboten ist. Wie soll damit ein gemeinschaftliches Lernen und Leben möglich sein? Dass erwachsene Frauen Kopftuch tragen, kann man mögen oder nicht mögen. Bei Vollverschleierung, egal ob Burka oder Nikab, ist meine Toleranz aber unverhandelbar am Ende. Wenn wir einem europäischen Islam eine Chance geben wollen, dürfen wir uns nicht so bereitwillig einer solch rigiden Auslegung unterwerfen.
Können Sie mir bitte erklären, warum die Grünen das genannte Vollverschleierungsverbot blockiert haben? Es will nicht in meinen Kopf und ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht.
Danke und mit freiheitlichen Grüßen,
M. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Hochschulrecht ist Landesrecht. Insofern müssen wir sie bitten, Ihre Anfrage an Mitglieder der grünen Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein zu richten. Wir sind uns sicher, dort wird man Ihnen sehr gern darlegen, welche Überlegen für oder gegen eine solche Regelung im Landesrecht sprechen.
Die Grüne Bundespartei hat sich mit einem Beschluss auf ihrem Parteitag in Münster 2016 mit der Frage auseinandersetzt. Diesen Beschluss finden Sie hier zum Nachlesen:
https://cms.gruene.de/uploads/documents/RW-01_Religions-_und_Weltanschauungsfreiheit.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt