Frage an Katrin Göring-Eckardt von Thomas S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag Frau Göring-Eckardt,
Guten Tag Büro Göring-Eckardt,
Laut Recherche des Stern sollen Mitarbeiter/innen des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR gegen Geldzahlungen falsche Papiere ausgestellt haben, mit denen zahlungswilligen Afrikaner ein Platz auf den begehrten Listen des "Resettlement"-Programms ermöglicht wurde, das eigentlich besonders schutzwürdigen Flüchtlingen eine sichere Zukunft (unter anderem In Deutschland) ermöglichen soll.
In meiner am 11.01.2020 an Ihre Adresse gerichteten Fragestellung frage ich Sie unter anderem. Zitat:
"Frage 2:
Wie gehen Sie als Abgeordnete mit den verlinkten Korruptionsvorwürfen um?
Frage 3:
Werden Sie sich bezogen auf diese Korruptionsvorwürfe für eine stringente Aufklärung einsetzen?
Frage 4:
Sollten sich diese Korruptionsvorwürfe bestätigen, welche Konsequenzen halten Sie für die deutsche Politik als angebracht?"
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katrin-goring-eckardt/question/2020-01-11/329433
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort, mit der Sie zeitnah auf meine Fragestellung reagieren. Sie informieren über Zielsetzung bzw. Arbeitsweise der Programme "Neustart im Team" und Resettlementprogramm des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR.
Bezogen auf meine Fragen, mit denen ich Frau Göring-Eckardt um eine Auskunft bat, ob und wenn ja, wie sie mit den benannten Korruptionsvorwürfe umgehen möchte, schwächeln Sie laut meiner Wahrnehmung. Erst der letzte Satz geht und dann m.E. nur sehr allgemein gehalten entfernt auf meine Fragen ein, Zitat:
"Korruptionsverdacht, wie auch in dem von Ihnen genannten Fall, ist unverzüglich aufzuklären und Beschuldigte sind strafrechtlich zu verfolgen."
1. Das hört sich zunächst gut an, aber wer soll auf welche Art die von Ihnen geforderte Aufklärung und eventuelle strafrechtliche Behandlung leisten?
2. Werden Sie Frau Göring-Eckardt sich persönlich aktiv für eine effizient versuche Aufklärung bezogen auf Korruptionsvorwürfe UNHCR einsetzen, wenn ja wie?
Viele Grüße T. S.
Sehr geehrter Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Erlauben Sie zunächst eine Vorbemerkung zu unserer ersten Antwort: Die Korruptionsfälle, auf die Sie sich in Ihren Fragen beziehen, haben in Uganda und Kenia stattgefunden. Deutschland hat nie Resettlement Flüchtlinge aus diesen beiden Staaten aufgenommen, insofern besteht für uns kein konkreter Handlungsanlass und die Antwort war entsprechend allgemein gehalten.
Resettlement-Verfahren sind eine legale Möglichkeit für Schutzbedürftige in sichere Länder auszureisen. Die weltweite Nachfrage an Resettlement-Plätzen übersteigt die von den Staaten zur Verfügung gestellten Kapazitäten um ein Vielfaches. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, dass Deutschland weitere Resettlement-Plätze zur Verfügung stellt. Vertrauen in die Integrität der Verfahren sind fundamental, deswegen haben wir diesbezüglich weitere Informationen von UNHCR zu den Vorfällen eingeholt.
Sie fragen nun, wie eine konkrete Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung aussieht.
Resettlement Prozesse sind komplexe Verfahren, deren Integrität für alle Beteiligten hohe Priorität genießt. Zudem ist Resettlement immer kostenlos. Wann immer UNHCR von solchen Vorwürfen wie den vorgebrachten erfährt, werden diese eingehend untersucht. In begründeten Fällen wird die Zusammenarbeit beendet: So wurden in Kenia fünf Mitarbeiter fristlos entlassen und die Fälle den dortigen Behörden übergeben. In anderen Fällen hatten sich Dritte als UNHCR Mitarbeiter ausgegeben und gefälschte Unterlagen verkauft. Das ist auch der Grund, warum in allen Flüchtlingscamps immer wieder darüber informiert wird, dass die Hilfe von UNHCR kostenlos ist.
Weil die Integrität dieser Verfahren für UNHCR und beteiligte Staaten so große Bedeutung genießt, hat UNHCR umfangreiche Maßnahmen ergriffen und verbessert diese ständig weiter. Dazu gehören:
* Einführung biometrischer und betrugssicherer Registrierungssysteme – Flüchtlinge werden eindeutig und zweifelsfrei identifiziert, um Identitätstäuschungen oder den „Diebstahl“ von Identitäten zu verhindern
* Weitere Stärkung der Meldung, Untersuchung und Verfolgung von Betrugs- und Korruptionsvorwürfen, etwa durch:
* Ausbau der Mechanismen zur Einleitung von disziplinarischen Untersuchungen und Verfahren; bei der Bestätigung von Betrugs- oder Korruptionsverdacht erfolgt stets die fristlose Entlassung
* Anti-Betrugs-Training für Mitarbeiter und Partner
* Sicherstellung der Anonymität von Whistleblowern und Flüchtlingen und Mitarbeitern, die zur Aufklärung beitragen
* Informationskampagnen für Flüchtlinge, um sie über UNHCRs kostenfreie Services und Beschwerdemechanismen zu informieren, einschließlich kostenfreier Service-Telefone
* Verbesserung der Sicherheit in der Bearbeitung der Einzelfälle durch effizienteres IT-Management sowie Audioaufzeichnung und Archivierung von Resettlement-Interviews
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt