Frage an Katrin Göring-Eckardt von Horst M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Nach § 166 des deutschen Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Strafmaß ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Finden Sie das noch zeitgemäß und wollen Sie diesen Paragraphen abschaffen?
LG
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Solche und ähnliche Regelungen zu Sonderdelikten gibt es einige im Strafgesetzbuch. Wir setzen uns für eine Überarbeitung im Zuge Gesamt-Strafrechtsreform ein und wollen den §166 StGB aufheben und in diesem Zusammenhang die Sonderbeleidigungsdelikte insgesamt auf ihre Angemessenheit und Entbehrlichkeit prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt