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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Markus S. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Markus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Frau Göring-Eckardt,

Ich fasse mich kurz.
Der Bundesminister des Inneren hat mit dem neuen Fachkräftezuwanderungsgesetz die Installation sog. Schwerpunktausländerämter in den kommunalen ABH in Aussicht gestellt. Als Beschäftigtem in der Migrationsberatung stellen sich mir dazu folgende bedeutsame Fragen:
- Liegt bereits ein Arbeitskonzept zu diesen Einrichtungen vor?
- Innerhalb welchem Zeitrahmens sollen diese subordinierten Behörden eingerichtet sein?
- Wann sollen die Schwerpunktausländerämter ihre Arbeit aufnehmen?
- Wird eine vermittelnde Funktion für arbeits- und ausbildungssuchende, extra zu diesem Zwecke eingereiste MigrantInnen angegliedert werden?
- Wird eine vermittelnde Funktion für arbeits- und ausbildungssuchende, abgelehnte AsylbewerberInnen angegliedert werden?

Ich freue mich auf ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
M. S.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf wurde im Juni 2019 von Bundestag und Bundesrat beschlossen, die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten steht noch aus. Das Gesetz tritt sechs Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Ihre wichtigen Fragen zur Umsetzung des Gesetzes -vor allem zu den Schwerpunktausländerbehörden - können wir nicht beantworten und wir möchten Sie bitten, sich diesbezüglich an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Büro Göring-Eckardt

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