Frage an Katrin Göring-Eckardt von Petra W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Göring Eckardt,
da der Bundestagsabgeordnete Herr Patzelt von der CDU meine Frage vom 10. April diesen Jahre noch nicht beantwortete, stelle ich Ihnen, als ehemalige Bürgerrechtlerin/Kritikerin der DDR, die selbe Frage:
Art. 13; Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: "Die Wohnung ist unverletztlich."
In Deutschland sind in Wohnungn Millionen von Funkheizkostenzähler sowie Funkwasserzähler eingebaut. Der Eigentümer dieser Geräte bekommt täglich Daten darüber, z. Bsp. wann eine Person morgens auf die Toilette geht, wann sie mit wieviel Liter die Badewanne füllt, die Zeitpunkte, wann die Heizungen aufgedreht werden. Der Eigentümer kann also Dritten gegenüber Aussagen treffen, wann und ob sich zu einem bestimmten Zeitpunkt Personen in der Wohnung aufhielten oder nicht.
Jetzt werden auch noch Funkrauchmelder eingebaut, mit der Begründung, dass der Zutritt in die Wohnungen für eine jährliche Sichtkontrolle nicht mehr notwendig sein wird. Das Öffnen der Geräte zur Kontrolle etwaiger Überwachungs-/Abhöreinrichtungen wird untersagt.
Funkheizkostenzähler, Funkwasseruhr, Funkrauchwarnmelder alle Geräte aus einer Hand, von der Fa. Techem. Ich werde das Gefühl nicht los, auch im vereinten Deutschland überwacht zu werden.
Ich möchte von Ihnen gerne wissen, ob hier nicht eine Grundgesetzverletzung vorliegt? Wie kann es sein, dass ein Dritter weiß, wann sich eine Person, Dank der Funkrauchwarnmelder auch, in welchem Raum der Wohnung sie sich aufhält? Bezahlen wir unsere Überwachung heute selber?
P. W.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt, wir antworten auf ihren Wunsch.
Privatheit und Datenschutz zählen zu den Grundlagen unserer bürgerrechtlichen Fundamente. Wir setzen uns mit einer Vielzahl von Initiativen für den Schutz dieser Rechte ein, denn die Freiheiten der Bürger können in der Digitalisierung nur durch aktive politische und rechtliche Gestaltung gewahrt bleiben.
Sie verweisen hinsichtlich der von Ihnen erwähnten Melder völlig zu Recht auf das Wohnungsgrundrecht aus Artikel 13 GG. Denn wenn digital Informationen aus dem Wohnbereich nach draußen fließen, so kann und muss stets auch dieses mit besonders hohen Schutzanforderungen ausgestattete Grundrecht geprüft werden.
Zutreffend werfen die von Ihnen genannten Funksensoren datenschutzrechtliche Fragen auf und Befürchtungen sind nicht unbegründet. Je häufiger diese Geräte Messwerte erheben und an möglicherweise unterschiedliche Stellen versenden, desto eher können Verhaltens- und Nutzungsprofile zu den in den Räumen lebenden Personen oder Familien erstellt werden, die wiederum Begehrlichkeiten z.B. bei kommerziellen Unternehmen wecken.
Doch im Einzelnen muss unterschieden werden:
Funkheizkostenzähler, Funkwasserzähler und Funkrauchwarnmelder sind zwar grundsätzlich in der Lage, auch einzelne Informationen zu erfassen und "nach draußen" zu übermitteln, doch die auf dem Markt befindlichen Modelle scheinen insoweit zum einen nur sehr begrenzt funktionsfähig. Einzeln erhobene Angaben etwa zur Funktionstüchtigkeit des Sensors selbst oder in unmittelbarer Nähe befindlichen Gegenständen wie etwa bei digitalen Rauchmeldern waren schon in Gerichtsverfahren angesprochen und für unschädlich befunden worden.
Rechtlich gilt für den Einsatz all dieser Geräte die Datenschutzgrundverordnung, für die wir uns als Grüne sehr stark gemacht haben. Sie legt enge Grenzen für die Erfassung von Daten fest, die ohne ihre vorherige Information und Einwilligung bei den genannten Geräten nicht erfolgen darf.
Bei den Stromzählern gibt es sogar ein eigens geregeltes Messstellengesetz, welches auch auf unseren Druck hin sehr enge Vorgaben für zulässige Erhebungen von Daten aus Wohnungen festlegt, wir haben dazu damals per Antrag Veränderungen eingefordert: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808924.pdf. Die nicht kürzer als alle 15 min. laufende Erhebung von Verbrauchsständen schützt Privatverbraucher ebenso wie die fehlende Einbaupflicht bei Wohnungen mit dem Durchschnittverbrauch von privaten Familien.
Ich möchte ihnen ausdrücklich empfehlen, sich für weitere Informationen auch an ihre zuständige Datenschutzbehörde zu wenden, die Ihnen zu helfen verpflichtet ist. Wie sie sehen, sind wir Grüne hier im Bundestag durchaus auf dem Posten, um eine Überwachung privater Wohnräume wirksam zu verhindern, und setzen uns mit dafür ein, dass die Digitalisierung den Rechtsstaat und Ihre Bürgerrechte wahrt. Denn nur so kann unserer Überzeugung nach auch das Vertrauen in die durch Digitalisierung bewirkten, wirklich tiefgreifenden Veränderungen unseres Alltages bewahrt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt