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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Erwin K. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Erwin K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Hallo
Bei der letzten Bundestagswahl gab es schon wieder 47 Überhangmandate.
Verstößt das nicht gegen Chanchengleichheit?
Mit freundlichen Grüßen E. K.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Die aktuelle Größe des Deutschen Bundestags ist eine Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte mit Urteil vom 25. Juni 2012 entschieden, dass § 6 Absatz 5 Bundeswahlgesetz gegen die Verfassung verstieß, weil Überhangmandate nicht vollständig ausgeglichen wurden und ein negatives Stimmgewicht entstehen konnte (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/fs20120725_2bvf000311.html). Daraufhin wurde das Bundeswahlgesetz so geändert, dass die entstehenden Überhangmandate vollständig ausgeglichen werden, so dass es in der endgültigen Sitzverteilung keine Überhangmandate mehr gibt. Auf diese Weise bleibt das Größenverhältnis der Parteien nach dem Zweitstimmenergebnis gewahrt, es kommt aber zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestages.

Es ist auch Ziel der Grünen Bundestagsfraktion, eine Wahlrechtsreform durchzuführen, damit der Bundestag wieder kleiner wird. Es war Konsens in der dafür eingesetzten Wahlrechtskommission, dass die Grundlage das personalisierte Verhältniswahlrecht sein muss. Und der Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel wert ist, soll gewahrt bleiben. Aus unserer Sicht geht das nur, wenn die Anzahl der Wahlkreise verringert und das Mindestsitzzahlverfahren abgeschafft wird. Dafür haben wir gemeinsam mit FDP und Linken Vorschläge gemacht und werben auch weiterhin dafür. Für uns ist aber auch klar, dass eine Lösung nicht einseitig eine Fraktion bevorteilen darf.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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