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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Jakob P. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Jakob P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Göhring- Eckardt,

wie kommt denn Ihre Partei auf die Idee, die Betriebsrente für alle Unternehmen zu fordern? Alle seitherigen Betriebsrentner werden seit 15 Jahren mit der Doppelverbeitragung abgezoggt. Hier passt doch einiges nicht zusammen.

Sorgen Sie mit Ihrer Partei erst einmal für die Entlastung der jetzigen Betriebsrentner, denn die haben für den Überschuss von 37 Milliarden einen wesendlichen Beitrag geleistet. Diese 3 Mill. zur Entlastung sind ja im Bundeshaushalt berücksichtigt! Alle Parteien und einige MP's wollen die Entlastung, nur Fr. Merkel wischt dies mit links vom Tisch.

Haben denn die Mitglieder des Bundestages nichts mehr zu bestimmen? Jetzt macht Ihre Partei sogar Werbung ohne Hinweis der Doppelverbeitragung für die Betriebsrente!!! Dies ist doch Zweizüngig.

Bitte um Antwort
J. P.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Wir antworten in ihrem Namen. Bezüglich der Position der Bundesregierung und der beiden Fraktionen der Großen Koalition bezüglich der Doppelverbeitragung möchte ich Sie bitten, sich an die Mitglieder der Bundesregierung und die Abgeordneten der Unionsparteien sowie der SPD zu wenden. Ich werde Ihnen sehr gern im Folgenden unsere grüne Position zu Betriebsrenten und zur Doppelverbeitragung darstellen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die zentrale Säule der Alterssicherung für viele Menschen. Sie gilt es vornehmlich langfristig zu stabilisieren. Aufgrund der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren kommt der zusätzlichen Altersvorsorge aber auch in Zukunft eine wichtige ergänzende Funktion zu. Und da gibt es sowohl bei der Betriebsrente als auch bei der geförderten privaten Vorsorge erheblichen Handlungsbedarf. Wir Grüne fordern deshalb schon seit einigen Jahren die Einführung eines Bürgerfonds: ein einfacher, kostengünstiger und sicherer Fonds, der sowohl der privaten Altersvorsorge als auch der betrieblichen Altersversorgung offen steht. Dieser soll eine passive, breit gestreute und langfristige Anlagestrategie verfolgen; Gewinne den Sparer*innen gutschreiben und als Non-Profit Produkt von einer öffentlichen Einrichtung oder beauftragten Dritten geführt werden.

Für das von Ihnen angesprochene Problem der Doppelverbeitragung wäre die idealste Lösung eine Regelung, die gezielt diejenigen unterstützt, die vor 2004 einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen und in diesen allein eingezahlt haben. Denn die Betroffenen empfinden die bestehende Regelung zurecht als ungerecht, da sie sich im Glauben an eine dauerhafte Beitragsfreiheit für diese Form der Alterssicherung entschieden haben. Allerdings fehlt eine ausreichende Datengrundlage, um die betroffenen Personen einwandfrei zu identifizieren. Auf der Basis der Verträge allein ist nicht mehr eindeutig zu identifizieren, von wem die Beiträge eingezahlt worden sind. Das erschwert eine gerechte Lösung.

Deshalb haben wir einen Lösungsvorschlag erarbeitet, der für alle gilt – also auch etwa für diejenigen, die über eine beitragsfreie Entgeltumwandlung vorgesorgt haben, womit eine volle Verbeitragung ihrer Betriebsrenten im Prinzip korrekt wäre. Eine Halbierung des Beitragssatzes würde in diesen Fällen eine eigentlich nicht gerechtfertigte Gewährung eines Vorteils zulasten der Versichertengemeinschaft bedeuten. Trotzdem erkennen wir mit Blick auf das wichtige rentenpolitische Ziel einer Stärkung der betrieblichen Altersversorgung die Notwendigkeit einer Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen von BetriebsrentnerInnen an. Da es aber keine trennscharfe, sondern nur eine Generallösung geben kann, die im Übrigen ja auch für die Zukunft gilt, kann diese Lösung nicht so umfangreich ausfallen.
Deshalb sehen wir vor, einen Freibetrag einzuführen. Die entsprechenden Einnahmeausfälle sollen den gesetzlichen Krankenkassen aus Steuermitteln ersetzt werden. Damit entlasten wir zielgerichtet Personen mit vergleichsweise kleinen Betriebsrenten: Mit der Einführung eines steuerfinanzierten Freibetrages in Höhe von 150 Euro kommen auch Betriebsrentnerinnen und -rentner mit einer Betriebsrente von beispielsweise 200 Euro in den Genuss einer spürbaren Verringerung ihrer Beitragslast. Es ist uns bewusst, dass diese „kleine Lösung“ sicherlich nach wie vor für diejenigen, die vor 2004 eine Direktversicherung „aus eigener Tasche“ finanziert haben, eine nicht vollständig befriedigende Lösung darstellen mag. Aber wir müssen in puncto fiskalischer Machbarkeit, sozialpolitischer Zielgenauigkeit und technischer Durchführbarkeit eine Abwägung vornehmen und einen Kompromiss finden.

Die Koalition ist nun in der Pflicht, erstens eine Lösung im Sinne der betroffenen Menschen auf den Weg zu bringen und zweitens einen tragfähigen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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