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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Stefanie K. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Stefanie K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Göring-Eckhardt,

finden Sie nicht, dass man den Freiheitsraum der moslemischen Mädchen und Frauen gezielt erweitern muss?
Ich finde, man muss ganz bewusst anfangen, die westlichen Akzente da zu setzen, mit dem Ziel eine gewisse Befreiung vom Einfluss der Familien zu ermöglichen. Islam ist ein komplexes System und gerade die Stellung der Frau sollte gestärkt werden indem man das Kopftuch öffentlich verbietet in Schulen, Behörden, Busse usw. Wie der große Mustafa Kemal Atatürk dies bereits Anfang des 20 Jahrhundert in der Türkei eingeführt hat. Der Herr Erdoğan möchte alle Frauen wieder dazu bringen Kopftuch zu tragen! Wir sollten hier als freie Gesellschaft andere Akzente setzen und ich hoffe, dass Sie als große Politikerin hier in dieser Richtung langfristig etwas bewirken kann. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Hochachtungsvoll
S. K.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Frauen sollen sich frei entfalten können. Wo Frauen unterdrückt werden, sei es in patriarchalen Verhältnissen, wie es sie auch in Deutschland noch immer gibt, sei es weil Frauen oder junge Mädchen in traditionellen Milieus gezwungen werden bestimmte Kleidungsstücke zu tragen. Aber hier unterscheiden wir uns möglicherweise auch. Beim Zwang. Denn wenn jemand freiwillig das Kopftuch trägt, dann kann das auch ein selbstbewusstes religiöses Zeichen sein. Sie werden vielleicht einwenden: Wie will man wissen, ob jemand das Kopftuch freiwillig oder gezwungenermaßen trägt? Das ist sicher eine berechtigte Frage, aus der aber keine Beweislastumkehr zu schließen ist. Der Staat kann nicht einfach Menschen verdächtigen, weil sie bestimmte Verhaltensweisen zeigen, die nicht jedem gefallen.

Grundlange unserer freien Gesellschaft ist das Grundgesetz mit den dort verankerten Grundrechten. Zu diesen gehört auch die Art. 4 garantierte Religionsfreiheit. Religionsfreiheit ist das Recht, seinen Glauben frei zu bekennen oder auch zu verbergen. Es ist ein Schutzrecht. Wer eine Frau zwingt, das Kopftuch gegen ihren Willen zu tragen, vergeht sich an diesem Recht.
Ein Kopftuchverbot hingegen verletzt die individuelle Religionsfreiheit all derer, die es als Ausdruck ihres Glaubens tragen wollen. Auch dem Ziel der Emanzipation hilft ein Kopftuchverbot wenig, es verbannt dieses lediglich aus der Öffentlichkeit. Sowohl der Zwang zum Kopftuch als auch der Zwang gegen das Kopftuch sind am Ende eines: Zwang. Und damit ein Verstoß gegen die Grundrechte.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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