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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Gerhard R. bezüglich Umwelt

Guten Tag,

zur Antwort vom 27.3. Ende der Klima-Demos wegen Sanktionen.

Gehört zu den Sanktionen auch der Rauswurf aus der Schule?

Wird die Rechtslage beim ungenehmigten Fehlen im Unterricht im Zusammenhang mit Klima-Demonstrationen von Schulministerien falsch dargestellt, um die öffentliche Kritik an der Bundesregierung zu unterdrücken?
Aus Gesprächen im Bekanntenkreis:
Laut Spiegel Nr. 44 vom 27.10.2018,. S. 118, „In der Badewanne“ wurde das Verhalten der Bundesregierung beim Klimaschutz in der Klageschrift als „unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf Leben und Gesundheit“ begründet. Wären Jugendliche klageberechtigt, hätten sie bessere Erfolgschancen als die Erwachsenen. Grund: Die junge Generation wird noch schlimmere Folgen der Erderwärmung
erleben - dazu: ntv-Doku „2 Grad – Countdown für den Weltuntergang“.

Kollidieren die Grundrechte Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) und Art. 7 (Bildungsauftrag als Grundlage für die Schulgesetze mit der Schulpflicht)? Hat das Rechtsgut „Leben und körperliche Unversehrtheit“ den höheren Wert als die Schulpflicht. Trotzdem: Muss und kann auch eine Lösung gefunden werden, die beide Rechtsgüter schützt?

Wollen die Schulministerien mit dem Verschweigen des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit erreichen, dass nur 1 Rechtsgut (Schulpflicht) geschützt wird?
Ist es unbestreitbar, dass die Klima-Demonstrationen nur durch das ungenehmigte Fehlen beim Unterricht eine ausreichende Aufmerksamkeit und Wirkung haben? Wäre eine durch Sanktionen erzwungene Beseitigung dieser einzigen Möglichkeit, die Jugendliche haben, gleichbedeutend mit dem
Verlust des Grundrechtsanspruchs nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz?

Gruß
G. Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Ich antworte in ihrem Namen.

Ich fürchte, die Antworten, die Sie auf Ihre Fragen erwarten, helfen bei der Auflösung des Konflikts Schulpflicht vs. Schulstreik nicht weiter. Zum einen deshalb, weil die Schulpflicht in Deutschland außer Frage steht und das aus guten Gründen. Wir brauchen gut ausgebildete Schülerinnen und Schüler. Zum anderen aber auch deshalb, weil der Regelbruch, der in einem Schulstreit liegt, eben genau das ist: Ein Bruch der Regeln. Mit ihrem Fernbleiben vom Unterricht machen die Schülerinnen und Schüler darauf aufmerksam, dass ihnen ein Planet übergeben wird, dessen Umwelt immer mehr zerstört wird. Das Suchen von Rechtfertigungen im Grundgesetz hilft dabei nur bedingt. Wichtig wird das erst in einem Einzelfall, bei dem ein Schüler eine aufsichtsrechtliche Maßnahme erleidet. Und auch da sind noch andere Gesichtspunkte zu erörtern, die jenseits des Schulstreiks liegen, z.B. die Wahrnehmung der Schulpflichten jenseits von Fridays for Future.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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