Frage an Katrin Göring-Eckardt von Gerhard R. bezüglich Umwelt
Guten Tag,
Klima-Demos und ungenehmigtes Fernbleiben vom Unterricht -
Vorbemerkung zur Frage
Gespräche im Bekanntenkreis ergaben:
Schüler/innen brauchen für den Klima-Kampf auch den zivilen Ungehorsam, also das ungenehmigte Fernbleiben vom Unterricht. Im Grundgesetz kollidieren hier Artikel mit unterschiedlichen Zielen:
Der Anspruch auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 und die Teilnahmepflicht am Unterricht(abgeleitet aus dem Bildungsauftrag nach Art. 7 GG und im Schulgesetz erwähnt). In solchen Fällen muss und kann auch eine Lösung gefunden werden, die beide Rechtsgüter schützt. Wenn aber eine Bildungsministerin einer Partei mit klimaschädlichen Absichten angehört, kann es passieren, dass nur 1 Rechtsgut beachtet
wird und dann auch noch Strafen für die Jugendlichen angeordnet werden(Amtsmissbrauch?). Eltern können – am besten in Zusammenarbeit mit einer Umweltorganisation – Widerspruch gegen die
Sanktionen einlegen. Dann sorgt das Verwaltungsgericht für Klarheit in der Rechtslage.
Frage: Ist mit einem baldigen Ende der Klima-Demos zu rechnen, wenn Eltern
zum Beispiel auch bei einer Bußgeldfestsetzung keinen Widerspruch einlegen?
Gruß
G. R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Wir können jedoch über die Motivation dritter Personen auch nur Vermutungen anstellen, insofern lässt sich Ihre Frage nicht gehaltvoll beantworten. Die vielen Schülerinnen und Schüler, die für eine andere Umwelt- und Klimapolitik protestieren, sind nach eigenem Bekunden von Sorge über ihre Zukunft angetrieben. Insofern ist anzunehmen, dass sie weiter in unterschiedlichen Formen ihren Protest ausdrücken, solang es Grund zur Sorge für sie gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt