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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Franz P. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Franz P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Göring-Eckhardt

am 22.2. wurde im Bundestag über die Gleichstellung udn Gleichberechtigung von Frauen diskutiert.
Ich war jedoch überrascht, dass 1. selbst von Claudia Roth das Geschlecht Diverse schlichtweg nicht genannt wurde, also die Vizepräsidentin des Bundestages das Diverse Geschlecht durch Nichtbenennung diskriminierte.
2. Dass bei der Gleichstellung von Frauen (und ich als moderner Mensch schließe die Diversen ein)nur in Bezug auf gut dotierte Posten gesprochen wird, aber niemals davon dass die Nichtmänner in Berufe wie Strassenbau,Tief und Hochbau,Bauausbau,Kanalarbeiter,Waldarbeiter gleichberechtigt werden sollen.

Wie stehen sie persönlich dazu das Quoten auch im Handwerk ,oder generell allen Berufen einzuführen wären?
Und wird es mit dem Bündniss 90/die Grünen auch eine Gleichstellung/Gleichberechtigung im Scheidungsgesetz geben? Werden Frauen und Diverse demnächst auch Unterhalt für Diverse und Männer zahlen müssen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten. Ich kann Ihrem Bezug zur Debatte im Bundestag nur bedingt folgen, denn am 22. Februar wurde zwar über feministische Außenpolitik, nicht jedoch über die Gleichstellung der Frau an sich debattiert.

Zu Ihren Fragen:
Das Grundgesetz garantiert in Artikel 12 die Berufsfreiheit. Dort heißt es: "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden." Frauen steht der Zugang zu allen Berufen offen. Dennoch erhalten Frauen in diesen Berufen noch immer weniger Lohn als Männer. Der Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst beträgt über alle Branchen und Berufsgruppen 21 Prozent.

Das deutsche Familienrecht gilt für beide Ehepartner gleichermaßen. Auch beim Unterhaltsrecht gibt es keine Vorschriften, die ausschließlich für die Ehefrau gedacht sind oder diese bevorzugen. Der Ehemann kann also bereits heute nach der Trennung Unterhalt verlangen, wenn die Frau während der Ehe ein höheres Erwerbseinkommen als ihr Ehemann erzielt hat. In Praxis kommen solche Fälle nicht allzu oft vor, denn wie gesagt: Nach wie vor verdienen Frauen deutlich weniger als Männer.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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