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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Anton B. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Anton B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Frau Göring-Eckardt,

nachdem Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Änderungsantrag vom 11.06.2013 zur Beseitigung der illegalen BSG-Krankengeld-Falle einbrachten und es ablehnten, diese mit dem GKV-VSG ab 23.07.2015 leicht entschärft in den Stand der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle zu erheben, besteht seit dem Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium vom 23.07.2018 fraktionsübergreifend und auf allen politischen Ebenen Einigkeit darüber, dass auch die gesetzliche Regelung „unangemessen“ ist und für die Versicherten eine „besondere Härte“ darstellt.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll die unterschiedliche Sanktionierung nicht lückenloser Arbeitsunfähigkeits-Folge-Bescheinigungen beendet und künftig „Gleichbehandlung gewährleistet“ werden.

Darüberhinaus drängen sich Überlegungen zur Entschädigung der vielen tausend Opfer der illegalen BSG-Krankengeld-Falle und der Nachfolge-Konstruktion ab 23.07.2015 auf (zumal das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit am Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts arbeitet).

Bisher hat sich dazu lediglich die Verbraucherzentrale zu Wort gemeldet. Sie regt an, die vorgesehene Rechtsänderung rückwirkend in Kraft zu setzen.

Deswegen frage ich Sie und Herrn Dr. Hofreiter: Wie wird sich Ihre Fraktion zur Frage der Gesetzesrückwirkung / Opfer-Entschädigung positionieren?

Anmerkung: In Baden-Württemberg billigte das grün-schwarze Kabinett am 22.01.2019 eine Vorlage, wonach durch eine Rechtsänderung benachteiligte Beamte und Richter nachträglich entschädigt werden sollen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
A. B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Wir Grüne begrüßen die vorgesehene gesetzliche Klarstellung im TSVG. Wir hoffen, dass damit auch in Kombination mit der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 11. Mai 2017 die durch eine verspätete Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit entstehenden unverhältnismäßigen Härten abgemildert bzw. sogar ganz vermieden werden können. Den Vorschlag der Verbraucherzentrale Bundesverband, auch die Versicherten finanziell zu entschädigen, die seit Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes ihren Anspruch auf Krankengeld verloren haben, haben wir natürlich zur Kenntnis genommen. Wir werden der Frage nachgehen, welche Auswirkungen eine solche Regelung hätte.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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