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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Bernd D. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Bernd D. bezüglich Gesundheit

„Gegen den Tod auf der Organwarteliste“ e.V.
Dr. med. B. M.

Sehr geehrte Frau Göring Eckart,

Der Presse habe ich entnommen, dass Sie Bedenken gegenüber der Einführung der sogenannten Widerspruchslösung in das deutsche Transplantationsrecht haben.

Wir Mitglieder des Vereins „Gegen den Tod auf der Organwarteliste“ und wir möchten Ihnen gern ein Argument vorstellen, dass in der bisherigen Debatte fast keine Rolle gespielt hat.

Die Organspende wird meist als ein Akt der Barmherzigkeit gegenüber Menschen in Not angesehen. Es geht um eine asymmetrische Beziehung zwischen einem großzügigen Menschen und einem Bedürftigen.

Ist das realistisch? Wir alle können gar nicht wissen, ob wir einmal zu potentiellen Spendern werden, weil wir nach einem dramatischen Ereignis hirntot auf einer Intensivstation liegen, oder ob wir selbst oder ein uns lieber und wichtiger Mensch einmal dringend ein Spenderorgan brauchen wird.

Die zweite Möglichkeit ist übrigens viel wahrscheinlicher: Jedem Organspender werden im Durchschnitt 3,4 Organe entnommen und damit ca. 3 Empfänger versorgt. Wenn jeder Empfänger etwa 9 Menschen hat, für die sein Weiterleben sehr wichtig ist (Kinder, Eltern, Geschwister, enge Freunde usw.), dann profitieren etwa 30 Menschen existentiell von jedem Organspender.

Praktisch niemand, der ein Organ braucht, lehnt eine Transplantation ab. Niemand sagt nein, wenn z.B. das Leben seines Kindes von einer Transplantation abhängt. Eine Ausnahme sind die Zeugen Jehovas. Wenn sie die Transplantation bei ihrem Kind ablehnen, wird ihnen umgehend das Sorgerecht gerichtlich entzogen und danach wieder zurückgegeben.

Wenn es so selbstverständlich ist, ein Organ haben zu wollen, wenn man es braucht, ist dann das Nein zur Organspende moralisch in Ordnung? Ist es dann moralisch akzeptabel, sich mit der Frage nicht beschäftigen zu wollen? Kann man dann nicht verlangen, dass man wenigstens ausdrücklich „Nein“ sagen muss?

Mit v. Grüßen
B. M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, zu antworten.

Die Orientierungsdebatte im Bundestag zum Thema Organspende hat gezeigt, dass die Meinungen darüber weit auseinander gehen. Sie berührt dabei elementare Prinzipien des Grundgesetzes, wie den Schutz der Menschenwürde, das Recht auf Leben genauso wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Teilweise stehen diese Prinzipien in einem Spannungsverhältnis zueinander, was die Suche nach einem angemessenen Kompromiss erschwert. Auch die von Ihnen genannte Position wurde in der Debatte vertreten. Frau Göring-Eckardt unterstützt den Vorschlag, dass sich Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung von Ausweispapieren zur Organspendebereitschaft äußern müssen.

In der Debatte wurde deutlich, dass sich das Thema nicht für Polarisierungen eignet. Sie diente der Orientierung, ohne das konkrete Anträge vorlagen. Auf der Basis der Debatte entstehen nun Gruppenanträge, über die der Bundestag abstimmen wird. Die Abgeordneten entscheiden nach ihren Gewissen.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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