Frage an Katrin Göring-Eckardt von Stefan B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Göring -Eckardt,
wir sind uns sicher einig, dass Cum-Ex-Geschäftspraktiken unterbunden werden müssen, auch in ihren Weiterentwicklungen. Aus meiner Sicht muss sichergestellt werden, dass diese Handlungsweisen von vorneherein als Straftat gelten und nicht über Jahre im nachhinein geklärt werden muss, ob dies so ist oder nicht.
Sind die Gesetze aus Ihrer Sicht und die Möglichkeiten der Strafverfolgung entsprechend deutlich formuliert bzw. hinreichend wirksam sanktionsbewehrt?
Mit freundlichen Grüßen
S. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, zu antworten.
Wir sind uns in dieser Frage völlig einig. Aus unserer Sicht reichen die strafrechtlichen Regelungen nicht aus. Zwar geht es bei den aktuell verhandelten Finanzgerichtsverfahren teils um kriminelle Vorgänge, aber jenseits der Erstattung des Steuerschadens haben die Verursacher meist nichts zu befürchten.
Diese und weitere aus unserer Sicht dringend nötige Konsequenzen aus den Cum/Cum, Cum/Ex, Cum/Fake Skandalen haben wir im Ergebnis der Arbeit des Untersuchungsausschusses in einem Fraktionsbeschluss und in dieser Wahlperiode erst jüngst in einem Antrag zusammengefasst:
https://www.gruene-bundestag.de/files/beschluesse/Cum_Ex.pdf
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/057/1905765.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt