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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Jasmina O. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Jasmina O. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag, ich arbeite für ein Unternehmen, welches ausschließlich pharmazeutische Fachkräfte beschäftigt. Da uns aktuell wenig Fachpersonal zur Verfügung steht, ist die Auftragslage etwas schwierig. Aufgrund dessen war mein Arbeitgeber so nett, und hat mir angeboten (bevor er meine Stunden kürzen muss oder gar kündigen muss...), zusätzlich noch die Kundenbetreuung im Außendienst mit zu übernehmen. Dafür eürde man mir auch ein Fahrzeug nach der 1% Regelung zur Verfügung stellen.
Da ich aber "nur" 35 Std. arbeite als "wirklich echte" Alleinerziehende (keine Oma, Opa, Tante, Papa, usw.), bekomme ich noch einen Hartz 4 Zuschuss. Ich habe nach dem Angebot meine Sachbearbeiterin kontaktiert, die mir dann mitteilte, dass das Fahrzeug komplett zu meinem Bruttogehalt angerechnet wird und dadurch meine Zuschüsse sich mehr als halbieren würden. Warum ist das so? Ja, ich habe fiktiv ein höheres Bruttogehalt bei der 1% Regelung, aber dadurch kein Geldvorteil. Davon kann ich keine Miete bezahlen, oder Brötchen kaufen... Also habe ich das Arbeitsangebot dankend abgelehnt, da ich von den Zuschüssen abhängig bin. Wieso gibt es hierzu keine andere Regelung? Auch ein Aufstocker kann einen Beruf haben, bei den man ein Firmenfahrzeug benötigt, oder setzt man gleich voraus, wer ein Firmenfahrzeug hat, der "verdient schon genug Geld..." Ist leider nicht so. Schade, dass man durch sowas ein gutes Angebot ablehnen muss. Also ist es besser, wenn man irgendwann ohne Arbeit da steht?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau O.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt, die ich auf ihren Wunsch gern beantworten will.

Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, dann gibt es tatsächlich andere Möglichkeiten. Grundsätzlich gilt folgende Rechtslage: Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, dann entsteht ihm ein geldwerter Vorteil. Davon kann er zwar - wie Sie schreiben - nicht die Miete bezahlen oder Brötchen kaufen. Aber der Gesetzgeber nimmt an, dass in so einem Fall am eigenen Auto oder an den eigenen Mobilitätskosten gespart wird. Es entsteht also ein Vorteil und dieser ist steuer- und sozialversicherungspflichtig wie das normale Gehalt. Zur Berechnung des Vorteils gibt es die 1% Regelung.

Aber: Dieser Vorteil muss Ihnen auch tatsächlich entstehen. Der Arbeitgeber kann entweder im Arbeitsvertrag ausschließen, dass Sie den Dienstwagen privat nutzen dürfen (Entscheidung des Bundesfinanzhofes Az.: VI R 46/11). Alternativ kann der Arbeitgeber für die Berechnung des geldwerten Vorteils auch auf die 1% Regelung verzichten und stattdessen die tatsächliche Nutzung durch das Führen eines Fahrtenbuchs ermitteln. In beiden Fällen kann somit vermieden werden, dass ein geldwerter Vorteil entsteht oder in einer Höhe entsteht, der zur Kürzung der Aufstockerleistung führt.

Wenn Sie also zum Beispiel den Dienstwagen nicht privat nutzen und das im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wird, können Sie das Arbeitsangebot annehmen, ohne dass Ihnen durch den Dienstwagen Nachteile entstehen.

Diese Antwort ist keine Rechtsauskunft, auf die Sie sich berufen können, aber vielleicht ein Hinweis, der Sie weiterbringt. Sprechen Sie darüber am besten mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Kontakt in der Arbeitsagentur.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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