Frage an Katrin Göring-Eckardt von Paul R. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
Ich weiß, dass Religionsfreiheit in Deutschland ein großes Thema ist. Setzt man sich mit diesem also auseinander, so stößt man nunmal auf einige Gesetzeswidersprüche. Gleicherweise verhält es sich mit dem Thema der Schächtung. Einerseits sollen die Muslime ihre Religion ausüben können; andererseits wird den Tieren bei der Tötung unnötiger Schmerz zugefügt. Tatsächlich müssen die Menschen bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten beantragen. Wie sieht ihre Meinung zu dem Thema aus? Glauben sie, dass es nicht einmal solche Ausnahmegenehmigungen geben sollte; schließlich sind die Tiere ja auch nur Lebewesen, welche Leid und Schmerz wie die Menschen empfinden.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt, die ich auf ihre Bitte hin gern beantworten will.
In der Tat ist Religionsfreiheit ein wichtiges Thema. Sie gehört zu den Grundrechten, die den Freiheitsraum jeden Einzelnen schützen. Mitunter stehen Grundrechte in einem wechselseitigen Spannungsverhältnis. Die Grenzen, das Verhältnis muss dann so gesetzt werden, dass beide Rechte optimal Wirkung entfalten können.
Für das von Ihnen aufgeworfene Thema bedeutet das, dass es aus unserer Sicht kein Schächten ohne Betäubung geben sollte. Wir haben dazu bereits in der 17. Wahlperiode (2009-2013) einen Gesetzentwurf für ein neues Tierschutzgesetz vorgelegt. Darin enthalten ist auch eine Regelung zum Schlachten mit Elektrokurzzeitbetäubung. Das ist nach unserer Auffassung ein verfassungskonformer Kompromiss zwischen dem Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung und dem im Grundgesetz als Staatsziel verankerten Tierschutz. Das erspart den durch die Betäubung bewusstlosen Tieren Leiden und Schmerzen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt