Frage an Katrin Göring-Eckardt von Lisa W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Göring- Eckardt,
denken Sie, dass im Amt eines Bundeskanzlers bzw. Bundeskanzlerin eine Befristung haben sollte? Weil wenn wir uns Frau Merkel anschauen, ist sie nach dieser Amtsperiode 16 Jahre in ihrem Amt. Andere demokratische Staaten, wie Beispielsweise die USA haben eine Befristung in der Amtszeit der/des Präsident*in.
Wie denken Sie darüber?
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt, die ich auf ihren Wunsch gern beantworten will.
Das ist eine sehr interessante Frage, für die es zahlreiche pro, aber auch viele contra Argumente gibt.
In der Tat kennen andere Länder die Begrenzung der Amtszeit des Exekutivchefs, allerdings wird dieser auch direkt durch das Volk gewählt und hat oftmals größere Befugnisse. In Deutschland hingegen ist die Kanzlerin oder der Kanzler immer von der Mehrheit im Parlament abhängig. Und das nicht nur zur Kanzlerwahl, sondern auch bei zentralen Entscheidungen der Regierung, zum Beispiel der Aufstellung des Bundeshaushalts.
Gewiss kann man fragen, inwiefern jemand nach mehr als acht oder 12 Jahren an der Spitze eines Landes noch neue Ideen, neue Visionen entwickeln kann. Man könnte also argumentieren, dass mit einer Amtszeitbegrenzung wieder mehr die Inhalte in den Mittelpunkt von W.hlkämpfen rücken könnten und weniger die Personen. Allerdings zeigt die politische Praxis auch, dass es mitunter Zeit braucht, wichtige Reformvorhaben umzusetzen. Manchmal auch länger als vier Jahre. Insofern ist eine längere Amtszeit auch immer ein Zeichen für Stabilität und Ausdauer. Auch das ist ohne Zweifel ein hoher politischer W.rt, den viele Bürgerinnen und Bürger zu schätzen wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt