Frage an Katrin Göring-Eckardt von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
Sehr geehrtes Büro Göhring- Eckardt,
ich danke Ihnen für Ihre Antworten auf meine Fragen.
1. Zitat daraus:
"Die LINKE macht sich keine ernsthaften Gedanken über die Zukunft unseres Sozialstaats und darüber, wie die Interessen verschiedener Gruppen miteinander zum Ausgleich gebracht werden können – auch in der Zukunft. Sie macht viele wohlklingende Vorschläge, es bleibt aber offen, wer all die schönen Versprechen bezahlen soll."
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katrin-goring-eckardt/question/2017-09-18/292071
Ich erkenne hier leider nur unbelegte m.E. falsche Unterstellungen.
Würden Sie bitte Belege für Ihre Aussagen nachreichen?
Die Linke fordert eine Reichensteuer ...
https://www.morgenpost.de/politik/article209280619/Linke-will-Reichensteuer-von-75-Prozent.html
... wie verträgt sich diese Forderung mit Ihren Unterstellungen?
2. Zitat:
"Wir wollen den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II so berechnen und erhöhen, dass man menschenwürdig davon leben kann und soziale und kulturelle Teilhabe möglich ist. (...)Die Regelsätze sollen zumindest wieder unter Einbeziehung nicht der unteren 15%, sondern der unteren 20% der nach Einkommen geschichteten Haushalte berechnet werden. Damit wäre nach den Daten des Paritätischen eine Erhöhung um rund 20 € verbunden."
Die 13 Kilometer lange einfache Fahrt von Dreieich-Sprendlingen nach Frankfurt/M. Hbf kostet im Rhein-Main- Verkehrsverbund als Einzelfahrschein 4,80 €.
Wie soll mit der Erhöhung des Regelsatzes um rund 20 € (= ca. 66 Cent mehr pro Tag) der tatsächliche Bedarf und die Teilhabe am sozialen Leben gesichert werden?
Wie soll diese Erhöhung für die von den Grünen geforderte Finanzierung
von Büchern, Kino und Fahrscheinen reichen ?
Viele Grüße, T. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für ihre Nachfragen, die ich gern auf Bitte von Frau Göring-Eckardt beantworten will.
Zu 1. Die Linke ist mit ihrem Konzept zur Reichensteuer in den Wahlkampf gezogen, es ist ihr aber aus unserer Sicht nicht überzeugend gelungen darzulegen, wie eine solche Steuer verfassungskonform umgesetzt werden könnte und ohne dass dadurch eine Substanzbesteuerung stattfindet oder Investoren und Unternehmen abwandern.
Zu 2. Hier hat sich in der Tat ein Tippfehler eingeschlichen. Die Neuberechnung nach dem Modell des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hätte nicht eine Erhöhung um 20€ sondern um etwa 20% - auf ca. 520€ - zu Folge.
Mit freundlichen Grüßen
Team Göring-Eckardt