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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Bernhard M. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Bernhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sie wollen die Kirchensteuer beibehalten, weil Sie der Meinung sind, das die Mitgliedschaft in der Kirche "frei begründet" wird. Wie frei sind Begründung & Beendigung der Mitgliedschaft, wenn Kleinkinder wenige Tage nach der Geburt getauft werden, die religiösen Eltern ihren Kindern eine Gehirnwäsche im Religionsunterrischt verpassen und die, die sich trotz dieser Gehirnwäsche nach erreichen des 14 Lebensjahres für den Austritt entscheiden, dafür auch noch Gerichtsgebühren zahlen müssen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir gerne im Namen von Frau Göring-Eckardt
beantworten werden.

Offenbar wenden Sie sich grundsätzlich gegen eine Kirchenmitgliedschaft. Sie werden sich denken können, dass Frau Göring-Eckardt Ihre Haltung nicht teilt. Und auch wenn Sie ärgerlich finden, dass der Kirchenaustritt mit Gebühren verbunden ist, ist es so, dass sich jede und jeder frei dafür entscheiden kann, was wiederum das Argument von Frau Göring-Eckardt ist.

Jede als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannte Religionsgemeinschaft kann sich vom Staat ihre Beiträge als zusätzliche Abgabe von der Einkommensteuer einziehen lassen und bezahlt für diese Dienstleistung eine entsprechende Gebühr.

Man kann kritisieren, dass alle Bundesländer Kirchenaustrittsgebühren erheben – dies tun wir als Partei. Allerdings sind diese Gebühren, die Verwaltungsgebühren und keine Gerichtsgebühren sind, die Konsequenz daraus, dass der Staat für die Kirchen die Kirchensteuer einzieht und er deshalb wissen muss, wer Mitglied ist und wer nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Göring-Eckardt

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