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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Peter K. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Peter K. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Göring-Eckard,

in der aktuellen Diskussion um die legalität/kriminalität von Kinderehen zwischen alten muslemischen Männern und "Kindfrauen" haben sich schon Politiker von anderen Parteien z.T. deutlich mit ihrer Sicht der Dinge zu Wort gemeldet. Von Ihnen habe ich dazu noch nichts gehört/gesehen. Weil die Zulässigkeit von Kinderehen ein Thema sind, das die Gesellschaft z.T sehr beschäftigt, bin ich Ihnen dankbar für ihr persönliches Statement zur Zulässigkeit oder Unzulässigkeit.

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. P. Kowalski

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kowalski,

vielen Dank für Ihre Frage.

Frau Göring-Eckardt folgt in dieser Frage den Ausführungen Ihrer fachlich zuständigen Kolleginnen Katja Keul und Dr. Franziska Brantner, die sich dazu wie folgt geäußert haben:
"Das Problem von Kinderehen lässt sich bei näherer Betrachtung kaum durch einen Federstrich des Gesetzgebers lösen. Dass Kinder in die Schule gehören und nicht in die Ehe wird hier zu Lande wohl niemand bestreiten.

Da im Inland geschlossene Ehen immer den deutschen Formerfordernissen genügen müssen, ist eine sogenannte Imam-Ehe aber heute schon null und nichtig. Auch im Ausland geschlossene Ehen mit Kindern unter 14 Jahren können hier nicht anerkannt werden, ebenso wenig wie Zwangsehen, da es sich dabei um Straftaten handelt. Auslandsehen ab 16 Jahren hingegen kann die Anerkennung nicht verwehrt werden, da selbst das deutsche Recht dies im Ausnahmefall vorsieht und damit nicht von einem unerträglichen Bruch mit grundlegenden Rechtsgrundsätzen gesprochen werden kann.

Bleibt der enge Bereich von Auslandsehen, die zwischen 14- und 16-Jährigen geschlossen wurden und vor Erreichen der Volljährigkeit in Deutschland gelebt werden. Zugang zu Beratung durch das Jugendamt wäre in diesen Fällen zweifelsohne wünschenswert. Dabei gäbe es aber sicher wichtigere Fragen als die Unterschiede zwischen der Aufhebbarkeit und der Scheidung einer Ehe. Die Aufhebung einer Ehe auf Antrag eines Dritten oder des Jugendamtes gegen den tatsächlichen Willen der verheirateten Jugendlichen wäre allerdings ein schwerer Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte.

Komplexe Lebenslagen lassen sich eben selten per Gesetz auflösen. Auf eine ausgeglichene Abwägung im Einzelfall ist das geltende Recht immer noch besser vorbereitet als die Wahlkämpfer der großen Koalition."
https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2016/september/kinderehen-scheinloesungen-helfen-nicht-weiter-05-09-2016.html

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen auch das Radiointerview von Frau Dr. Brantner mit dem Deutschlandradio empfehlen: http://www.deutschlandradiokultur.de/gruenen-politikerin-franziska-brantner-kinderehen-gehoeren.1008.de.html?dram:article_id=365428

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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