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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Klaus-Peter S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hallo Frau Göring-Eckardt,

Das alles beherrschende Thema bleibt auch im Wahljahr 2017 die gesamte Flüchtlingsproblematik. Diese Problematik beherrscht unsere Gesellschaft und Kultur. Die gravierenden Auswirkungen von Kriminalität und Terror in unserem Land und der EU sind nicht unübersehbar. Nun kritisiert Ihre Parteivorsitzende Simone Peter den Polizeieinsatz der Sylvesternacht 2016/2017 von Köln. Sie stellt die Frage nach der Rechtmäßigkeit, wenn insgesamt knapp 1000 Personen alleine aufgrund ihres Aussehens überprüft und teilweise festgesetzt wurden. Mir stellt sich eine ganz andere Frage nach Rechtmäßigkeit, die ich gern von Ihnen schlüssig beantwortet haben möchte.
Marokko und Tunesien sind Urlaubsländer die auch aktuell in Reisebüros, Katalogen, Zeitschriften und Internet um Touristen werben. Ganz offenbar sichere Staaten in denen man einen schönen Urlaub genießen kann. Wieso lassen wir zu, dass immer mehr dieser sogenannten Flüchtlinge aus diesen bekannten Urlaubsländern als sogenannte Flüchtlinge nach Deutschland kommen und hier Sozialleistungen für sich beanspruchen? Vor wem oder was flüchten diese meist jungen Männer eigentlich nach Deutschland? Wie ist es in dieser Angelegenheit eigentlich um die Rechtmäßigkeit bestellt? Es flüchten immer mehr Männer aus diesen Ländern nach Deutschland, in die andere fliegen um Erholungsurlaub zu machen. Finden Sie das nicht auch sehr irritierend.

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihre Fragen. Unabhängig von der Beliebtheit eines Reiselandes empfiehlt es sich, vor dem Reiseantritt die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes zu beachten.
Dort finden sie unter anderem für Marokko den Hinweis „Angesichts der Entwicklungen in der Region besteht eine Gefährdung für Staatsangehörige westlicher Staaten. Reisende sollten sich stets sicherheitsbewusst und sehr umsichtig verhalten.“ Oder: „Auch in Marokko besteht ein Risiko terroristischer Anschläge mit islamistischem Hintergrund, die insbesondere auf ausländische Staatsangehörige abzielen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die instabile Sicherheitslage in den Regionen Nordafrika, Sahel und Nah-/Mittelost auf Marokko auswirkt. Es muss mit Anschlägen durch Kämpfer aus diesen Regionen gerechnet werden sowie mit Aktionen von Personen oder Gruppierungen, die innerhalb Marokkos agieren und sich von der Propaganda terroristischer Gruppierungen beeinflussen lassen.“
Sie sehen: Von Urlaubskatalogen lässt sich nur schwer auf die Sicherheit in einem Land schließen.
Zudem: Sowohl in Tunesien als auch in Marokko werden grundlegende Menschenrechte wie bspw. die Meinungs- und Pressefreiheit eingeschränkt oder auch das Folterverbot verletzt. Wenn marokkanische sowie tunesische Bürgerinnen und Bürger aus diesen Gründen nach Deutschland kommen, gelten sie als politisch Verfolgte und können das Recht auf Asyl in Anspruch nehmen.

Und zuletzt: Frau Göring-Eckardt hat sich bei der Kölner Polizei für den Einsatz bedankt.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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