Frage an Katrin Göring-Eckardt von Wolf-Jürgen T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Göhring-Eckardt,
nach der Bundestagswahl haben die Abgeordneten die Bundeskanzlerin in ihr Amt gewählt.
Wie kann es sein, dass die so "Gewählte" eine Abstimmung (Armenien Resolution) des hohen Hauses der Vertreter der Bürger unseres Landes als nicht verbindlich erklären kann?
Sehr geehrter Herr Träger,
Frau Göring-Eckardt hat sich dazu am Freitag, den 2. September 2016 sehr deutlich in einem Statement geäußert. Hier der Wortlaut:
"Was wir seit heute Morgen erleben, ist ein riesiges Chaos innerhalb der Bundesregierung. Es gibt eine Meldung, die Bundesregierung wolle sich distanzieren von der Armenien-Resolution des Deutschen Bundestages. Danach unterschiedliche Äußerungen aus dem Regierungslager. Herr Tauber sagt nein. Herr Steinmeier sagt: Na ja, diese Resolution gebe es zwar, aber sie sei nicht rechtlich verbindlich. Herr Seibert als Regierungssprecher sagt wiederum, man wolle sich nicht distanzieren, aber eine rechtliche Verbindlichkeit gebe es nicht.
Ich sage dazu eines: Der Deutsche Bundestag hat sehr lange über diese Resolution beraten, er hat sie dann fraktionsübergreifend eingebracht und beschlossen. Diese Resolution sagt sehr eindeutig: Der Völkermord an den Armeniern muss auch genau so genannt werden. Und das deutsche Parlament, der Deutsche Bundestag ist nicht ein Beirat oder ein Beratungsgremium für die Bundesregierung, sondern was da beschlossen wird, ist natürlich auch verbindlich. Und deswegen erwarte ich von dieser Bundesregierung, auch gegenüber Herrn Erdogan deutlich zu machen, dass wir das in Deutschland so sehen, dass es da keine Relativierung gibt oder irgendetwas anderes. Da kann man nicht sagen: Ja, hat zwar das Parlament beschlossen, meinen wir aber nicht ganz so ernst. Das Parlament meint es sehr ernst und erwartet von der Bundesregierung auch entsprechende Aktivitäten."
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt