Frage an Katrin Göring-Eckardt von Arvid Z. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Katrin Göring-Eckhardt,
weshalb wollen Sie als Staat mir meine Selbstbestimmung im letzten Abschmitt meines Lebens nehmen?
Ich lebe mein gesamtes Leben in freier Selbstbestimmung. Ich kann entscheiden, wo ich wohne, wen ich liebe, was ich arbeite etc.
Warum wollen Sie mir verweigern, über das Ende meines Lebens selbst und frei zu bestimmen?
mfG
Arvid Zemkus
Sehr geehrter Herr Zemkus,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt, die wir in ihrem Auftrag gern beantworten wollen.
In der vergangenen Woche wurden im Bundestag vier Gesetzentwürfe zur Regelung des assistierten Suizid verhandelt. Damit ist die Beihilfe zur Selbsttötung gemeint, nicht die Selbsttötung selbst. Diese ist in Deutschland nicht strafbar, ihre freie Selbstbestimmung wird also mit dieser Gesetzgebung nicht eingeschränkt.
Mit dem in der vergangenen Woche beschlossenen Gesetzentwurf wird auch ausdrücklich nicht die Beihilfe zum Suizid kriminalisiert, insofern diese im Einzelfall in einer schwierigen Konfliktsituation durch einen behandelnden Arzt oder nahestehende Person gewährt wird.
Es wird damit hingegen die organisierte, auf Wiederholung angelegte und möglicherweise kommerziell orientierte Sterbehilfe unter Strafe gestellt. Auch nach dieser Entscheidung können sie also selbst frei über das Ende ihres Lebens bestimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt