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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Klaus-Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Göring-Eckardt,

unser Asylrecht besagt, dass nur derjenige Asyl erhält, dessen Leib und Leben im Heimatland bedroht ist. Daher dürfen nur diejenigen, die einen begründeten Anspruch auf Asyl haben ein Bleiberecht erhalten!
Wie sieht die Realität aus? Wird sichergestellt, dass die Schutzsuchenden Deutschland wieder verlassen müssen, sobald ihr Herkunftsland wieder sicher ist? Wenn dort kein Krieg mehr geführt wird und wieder Frieden herrscht? Wenn also der Asylgrund entfallen ist! Ist so die grundsätzliche Vorgehensweise? Ich bin mir nicht sicher ob das die geltende Praxis ist und so umgesetzt wird Daher resultiert mein Fragebedarf.
Sollten nicht andernfalls zumindest die Menschen wieder Deutschland verlassen müssen, die es in der Zwischenzeit nachweislich nicht geschafft haben, ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu finanzieren? Wie ist die gesetzliche Regelung dazu ? Wie die praktizierte Umsetzung?
Wie sieht es also in der Wirklichkeit aus? Wie wird mit dem Geld der deutschen Steuerzahler umgegangen ? Schließlich ist unser Land nicht reich, sondern hoch verschuldet! Gibt es lebenslange Duldung bzw. Bleiberecht auch bei gescheiterter Integration und dauerhaftem Bezug von Sozialleistungen? Ich denke , Sie können mir meine Fragen mit ihrem Kompetenzteam wahrheitsgemäß und mit fundiertem Wissen beantworten. Angesichts des großen ,steigenden und nicht endenden Flüchtlingsstromes interessiert das sehr viele Bürger in unserem Land was da auf uns zukommt! Finanziell und gesellschaftlich. Die Politik sollte uns die Wahrheit nicht vorenthalten. Das führt nur zu Spekulationen und Unmut !Das kann sogar den sozialen Frieden gefährden. Das Risiko wollen wir doch mehrheitlich nicht eingehen! Irgendwann kommt ohnehin die Wahrheit ans Licht! Also, Mut zur Wahrheit! Leisten Sie Ihren Beitrag.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt, die wir gern in ihrem Namen beantworten.

Sie stellen viele wichtige Fragen! Wenn die Antworten darauf so einfach wären, könnten wir viele aktuelle Probleme sicherlich einfacher lösen. Wahrscheinlich sind dies auch viele Fragen zur Ausgestaltung der Politik, die Sie gerne an die Bundesregierung adressieren können.

Ja, unser Asylrecht sieht vor, dass wir Schutzsuchende mit begründetem Fluchtgrund in Deutschland Sicherheit gewähren. Es gibt hierfür die Experten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die hier nach klaren Regeln entscheiden, wer dazu befugt ist und wer nicht. Wer keinen Status auf Asyl bzw. als Flüchtling erhält, der wird auch wieder gehen müssen. Sowohl aus menschlichen wie auch aus finanziellen Gründen wirken die Bundesländer im Falle einer Ablehnung des Schutzgesuches immer darauf hin, dass eine freiwillige Rückkehr stattfindet. Sollte dies nicht funktionieren, wird abgeschoben.
Sie erinnern sich wahrscheinlich noch an den Anfang der 1990er, als Hunderttausende Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien flohen und bei uns Sicherheit gefunden haben. Der Fluchtgrund ist mittlerweile entfallen und viele Menschen sind in ihre Heimat zurückgekehrt, ein Fakt über den zu wenig gesprochen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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