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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Frank J. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Frank J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt

Wieder einmal muss ich mich über Ihre Aussagen –hier zur „Erbschaftssteuern“ - wundern. Wenn ich im Handelsblatt Ihre Aussage lese „Die Vorstellung, wir könnten das Erbschaftsteueraufkommen verdoppeln und so mehr Gerechtigkeit schaffen, trägt so nicht“ – nun dann frag ich mich was ist da wichtig, mehr Einnahme zu generieren oder Gerechtigkeit?
Gerecht scheint zu sein das man die Erbschaftssteuer einfach abschafft sowie die Vermögenssteuer seiner Zeit, statt eine Lösung zu suchen die diese Steuer auf eine tragfähige Basis stellt, die vor unseren höchsten Richtern besteht.

Zu dem scheinen Sie auch die von Ihnen beauftragte Studie des DIW Berlin nicht wirklich gelesen zu haben. Dort steht „…im Ergebnis führen die Modelle zu mehr oder weniger deutlichen Mehreinnahmen, die bis zu einer Verdreifachung des derzeitigen Steueraufkommens reichen. (aus: DIW Berlin – Politikberatung kompakt 83)

Ich frage Sie was Sie zu tun gedenken damit die Erbschaftsteuer nicht genauso eingestampft wird wie die Vermögenssteuer?

Ansonsten möchte ich Vorschlagen aus Gründen der Gerechtigkeit oder der Nichtigkeit auf meine Steuerzahlung zu verzichten – lohnt doch nicht!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Jesberg,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ein Ergebnis des Gutachtens ist, dass das Volumen von Erbschaften und Schenkungen geringer ist als angenommen, weil die offiziellen Statistiken über die gesamtwirtschaftlichen Vermögensdaten deutlich von den Schätzungen der Vermögensverwalter nach unten abweichen. Darauf bezieht sich Frau Göring-Eckardt in ihrer Äußerung. Eine Abschaffung der Erbschaftssteuer steht nicht zur Debatte. Das Gutachten soll gerade dabei unterstützen ein tragfähiges, verfassungsfestes und grünes Modell für die Erbschaftssteuer zu entwickeln, allerdings gibt es dafür keine einfachen Lösungen. Die Steuereinnahmen aus der Erbschaftssteuer fließen allein den Ländern zu und die Vorstellungen über die Ausgestaltung der Erbschaftssteuer sind bei den einzelnen VertreterInnen sehr unterschiedlich. Daher braucht es einen intensiven Austausch, um zu einen tragfähigen Ergebnis zu kommen.
Die bislang programmatisch angestrebte Verdopplung des Aufkommens ist grundsätzlich möglich, aber es bedarf dazu ggf. deutlicher Mehrbelastungen von nahen Verwandten und/oder Betriebsvermögen. In welcher Höhe Belastungen hier sinnvoll sind, das bedarf einer genauen Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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