Frage an Katrin Göring-Eckardt von Paul S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
in meiner Frage vom 26.9.2013 meinte ich kein rot-rot-grünes Regierungsbündnis, sondern den Beschluss eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns durch den neuen Bundestag.
Noch vor der Vereidigung einer großen Koalition oder einer schwarz-grünen Regierung. Ganz unabhägig von der Regierungsbildung. Im neuen Parlament existiert schließlich eine Mehrheit für den gesetzlichen Mindestlohn.
Sehr geehrter Herr Schroeder,
Der Sinn eines Koalitionsvertrages besteht darin, dass sich die Bundesregierung nicht für jedes Thema eine andere Mehrheit suchen muss, sondern sich auf eine stabile Koalition verlassen kann. Der Koalitionsvertrag ist deshalb eine Art Positionierung der Koalitionspartner zu allen wichtigen Themen für die nächste Legislaturperiode. Zu der Liste wichtiger Themen für die nun beginnende Legislaturperiode gehört ohne Zweifel auch der Mindestlohn.
Es gibt zwar eine rechnerische Mehrheit für einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn im Bundestag. Würde die rechnerische Mehrheit von rot-rot-grün auf die Schnelle einen Mindestlohn beschließen,von welcher Regierung sollte sie dann umsetzt werden?
Ihr beschriebenes Vorgehen würde in eine politische Kultur passen, in der eine Minderheitsregierung mit wechselnden Mehrheiten regiert. Auf Bundesebene gibt es diese politische Kultur bisher nicht und ist auch nicht absehbar. Statt auf Einzelentscheidungen mit wechselnden Mehrheiten verlassen sich die Bundesregierungen auf feste Koalitionen, die auf Basis eines Koalitionsvertrages feste Mehrheiten für die Dauer einer Legislaturperiode vereinbaren.
Mit freundlichen Grüß?en
Büro Katrin Göring-Eckardt