Frage an Katrin Göring-Eckardt von Tobias Z. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
als passionierter Mountainbiker und Ulmer Student werde ich während der Ausübung meines Hobbys immer wieder mit der vermaledeiten 2m-Regel konfrontiert. Diese unsinnige Regelung, die Mountainbikern das Befahren von Wald- und Wanderwegen unter einer Breite von 2m verbietet, ist inzwischen ausschließlich noch in Baden-Württemberg gültig.
Wie kann es sein, dass die Grünen-Politiker in Hessen den ursprünglich von der CDU/FDP initiierten Vorschlag zu einer ähnlich restriktiven Waldwegnutzungs-Regelung heftigst kritisiert haben, hier in BaWü aber die Politiker derselben Partei die 2m-Regelung konsequent gegen jeden logischen Einwand und sogar die Ergebnisse kürzlich durchgeführter Studien, verteidigen?!
Meine eigenen Erfahrungen haben gezeigt, dass mit gegenseitiger Rücksichtnahme, gebotener Höflichkeit und Verständnis für die anderen Nutzer der Wege jegliche Begegnung auch auf Wegen < 2m Breite ohne Konflikt, sondern vielmehr mit gegenseitiger Wertschätzung vonstattengehen kann!
Bitte finden Sie hierzu weitere Informationen auf den Social-Media- und Webseiten der Deutschen Initiative Mountain Bike e.V. (DIMB) ( dimb.de ), ganz besonders möchte ich Ihnen folgendes Dokument ans Herz legen: dimb.de .
Ich bin mir sicher, dass in BaWü, genau wie in den anderen Bundesländern, mittels Gesprächen zwischen Vertretern der einzelnen "Parteien" sinnvolle und vertretbare Lösungen für eine uneingeschränkte gemeinsame Nutzung der Waldwege gefunden werden können!
Der aktuelle Zustand ist jedenfalls sicherlich kein Aushängeschild für Politiker egal welcher Partei, besonders jedoch der Grünen..
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zimmermann
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
vielen Dank für Ihre Frage. In der Sache ist die konkrete Abwägung der konkurrierenden Nutzungsansprüche von ReiterInnen, RadfahrerInnen, WandererInnen, SpaziergängerInnen und anderer SportlerInnen im Wald nicht ganz einfach. Wenn die Landesregierung von Baden-Württemberg in diesem Zusammenhang darauf verweist, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu teils schweren, in mehreren Fällen sogar tödlichen Unfällen mit Radfahrern im Wald gekommen ist, dann kann und sollte man das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn die Landesregierung von Baden-Württemberg gegen eine flexiblere Regelung einwendet, die eindeutige baden-württembergische 2-Meter-Regelung habe gegenüber dem auslegungsfähigen Begriff „gefahrloser Begegnungsverkehr“ oder „geeignete Waldwege“ in den Waldgesetzen von Bayern und Hessen den Vorteil der Rechtsklarheit, so ist dieses Argument nicht vornherein abwegig. Wenn die Landesregierung gleichzeitig auf die Möglichkeit verweist, Ausnahmen zuzulassen, so dass eine „flexible Handhabung überall dort möglich ist, wo eine Entflechtung des Besucherverkehrs angestrebt wird oder das Unfallrisiko gering ist“, so scheint es so zu sein, dass die Landesregierung gleichwohl bereit ist, den Bedürfnissen der Mountainbiker entgegenzukommen. Uns erscheint es angebracht, bei den konkurrierenden Nutzungsansprüchen an die verschiedenen Kategorien von Waldwegen in Zukunft häufiger zu Lösungen kommen, die eine getrennte Nutzung der verschiedenen Wege durch die unterschiedlichen Freizeitaktivitäten vorsehen – insbesondere dann, wenn ein Überholen bzw. ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Bei Reitwegen ist das ja vielfach bereits der Fall. Genau dieser Weg wird in Baden-Württemberg offenbar auch beschritten. So haben hat eine Arbeitsgruppe aus Schwarzwald-Tourismus GmbH, den beiden Naturparken des Schwarzwaldes, dem Schwarzwaldverein und ForstBW ein Strategiepapier zur Verbesserung des Mountainbikewegenetzes im Schwarzwald erarbeitet. Ab 2014 werden in den Naturparken Mitte-Nord und Südschwarzwald 2 bis 3 Pilotprojekte zur Ausweisung von sog. Singletrails begleitet und ggf. gefördert. Das gemeinsame Strategiepapier hat die Landesregierung auf Grund seiner breiten Basis inklusive wissenschaftlicher Studie als gute Grundlage für die Weiterentwicklung einer verträglichen Erholungsnutzung im Wald bewertet. Es kommt darauf an, im Rahmen der Umsetzung, durch Entflechtung die gegenseitigen Störungen zu verringern und das Unfallrisiko zu vermindern und andererseits, die radtouristische Attraktivität zu steigern.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt