Frage an Katrin Göring-Eckardt von Michael G. bezüglich Familie
Guten Tag Frau Göring Eckardt.
Was die von den GRÜNEN mitzuverantwortende Hartz4-Gesetzgebung betrifft, geben Sie sich seit geraumer Zeit geläutert.
Sich im ALG2- Bezug befindliche Menschen werden nach wie vor genötigt, "Jobs" mit ...sorry...Schweinelöhnen (<8,50) anzunehmen. Gleichzeitig haben Billigstlöhner keine Möglichkeit, solche "Arbeitsverhältnisse" unsanktioniert zu kündigen.
Frage: Sollten sich Arbeitslose diesen "Angeboten" gegenüber verweigern dürfen, oder setzen Sie und ihre Partei weiterhin auf die derzeitige Unterdrückungskultur ?
Außerdem: "Arbeitslose" Menschen, die Angehörige mit Pflegestufe(PS) 1 betreuen und versorgen, und sie damit vor der Endlagerung im Altenheim schützen, müssen sich nach wie vor auf Arbeitsstellen bewerben, auch wenn diese 100e kM weit entfernt sind. Betroffene ab PS2 und pflegende Angehörige genießen hingegen Schutz, obwohl PS1 doch lediglich bedeutet, dass dem zu Pflegenden beim Anziehen geholfen und der Rücken gewaschen wird.
Frage: Werden Sie, im Falle eines Wahlsieges, Angehörige von Menschen mit PS 1 denen mit PS2 gleichstellen und den alten Menschen damit die Angst vor Abschiebung zu Gunsten von mies zahlenden Logistikern etc. nehmen, oder sehen Sie hier keinen handlungsbedarf ?
MfG M.G
Sehr geehrter Herr Grass,
wir Grünen werden in einer Regierungsbeteiligung zum einen dafür sorgen, dass künftig keiner mehr Jobs zu Niedrigstlöhnen machen muss, indem wir einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € einführen. Und zum anderen muss sich nach unserer Auffassung auch bei der Betreuung der Arbeitssuchenden durch die Jobcenter grundlegend etwas ändern, Stichwort Sanktionen. Die Zahlung einer sozialen Grundsicherung soll weiterhin an die Bereitschaft geknüpft werden, der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Wir wollen aber statt einer Praxis von Androhung und Bestrafung klare Verabredungen und verbindliche Zusagen im Rahmen der Antragsstellung. Hierfür dürfen künftig weder das physische Existenzminimum noch die Kosten der Unterkunft und Heizung sanktioniert werden. Grundsätzlich streben wir eine Grundsicherung an, die ohne Sanktionen auskommt und die auf Motivation, Hilfe und Anerkennung statt auf Bestrafung setzt.
Zu ihrer 2. Frage:
Ob man als Arbeitsloser einen Job annehmen muss oder nicht, orientiert sich an bestimmten Kriterien, die im § 10 Abs. 1 und 2 SGB II festgelegt sind. Diesen Kriterien zufolge, ist eine Arbeit unzumutbar, wenn sie nicht mit der Pflege eines Angehörigen vereinbart werden kann. Bei Pflegestufe I ist dem Pflegenden eine Vollzeittätigkeit zumutbar. Bei Pflegestufe II ist dem Pflegenden nur ein Teilzeittätigkeit mit max. 6 Std. Arbeitzeit pro Tag zumutbar.
Aus dieser Regelung ergibt sich, dass eine Vollzeittätigkeit für den von Ihnen beschriebenen Fall als zumutbar gilt, nicht aber ein Ortswechsel, der sich mit der Pflege nicht in Einklang bringen lässt. Das ist auch gut so, denn pflegende Angehörige leisten eine wichtige und anspruchsvolle Aufgabe, die unsere Anerkennung und Unterstützung verdient. Warum Sie offensichtlich aufgefordert wurden, eine Arbeit anzunehmen, die 100 km von dem Ort entfernt ist, an dem sich die zu pflegende Person befindet, kann ich ohne Kenntnis der Details nicht beurteilen. Es wäre aber sicherlich sinnvoll, noch einmal prüfen zu lassen, ob diese Aufforderung tatsächlich rechtens ist.
Abgesehen vom diesem Sachverhalt werde ich mich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass pflegende Angehörige mehr Unterstützung erhalten. Pflegebedürftige brauchen mehr und andere Leistungen, die sich nicht nur auf körperliche Beeinträchtigungen beziehen, sondern auch auf Einschränkungen bei der Kommunikation, der Gedächtnisleistung oder der sozialen Teilhabe. Dafür brauchen wir einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, für dessen Umsetzung ich mich weiterhin stark mache.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt